eMedikationsplan und E-Rezept

Apotheken erhalten 3000 Euro für TI-Ausstattung

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Berlin -

Wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) mitgeteilt hat, können die 19.000 Apotheken in Deutschland ab sofort die notwendige Hardware bestellen, um den elektronischen Medikationsplan für ihre Patienten bearbeiten zu können und auch für weitere Anwendungen wie das E-Rezept vorbereitet zu sein. Die neue Finanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband für die Telematik-Infrastruktur (TI) sieht etwas höhere Pauschalen für die technische Erstausstattung vor: Statt 2600 Euro gibt es jetzt gut 3000 Euro. Apotheken, die an einem Feldtest für den eMedikationsplan teilnehmen, erhalten dafür 14.000 Euro.

Die Vereinbarung regelt die Erstattung der Kosten, die dem Apothekeninhaber durch die Einführung und den Betrieb der TI entstehen. Dazu gehören ein Internetanschluss, eine Institutionskarte (SMC-B), ein Heilberufsausweis (HBA), ein Konnektor (inklusive VPN-Zugangsdienst), stationäre und mobile Kartenterminals sowie ein Update für das Apothekenverwaltungssystem (AVS). Während die Finanzierungsvereinbarung nur für den schon seit 2016 definierten eMedikationsplan gilt, kann der Konnektor mit einer Erweiterung für das E-Rezept ab 1. Januar 2022 weiterverwendet werden.

Laut Gesetz ist die Anbindung der Apotheken an die TI bis 30. September vorgesehen. Doch da bislang noch keine eHealth-Konnektoren zugelassen sind, sondern nur VSDM-Konnektoren, die ein Update benötigen, kann dieser Stichtag laut Abda nicht von allen Apotheken eingehalten werden. Bereits begonnen hat die Ausgabe von Institutionskarten (SMC-B), die als Schlüssel der Apotheken zur TI fungieren, und von Heilberufsausweisen (HBA), personenbezogenen Sichtausweisen für Apotheker im Scheckkartenformat. Verantwortlich dafür sind die Landesapothekerkammern.

Die neue Finanzierungsvereinbarung sieht von den Kassen folgende Kostenpauschalen für die Apotheken vor: Für das „Erstausstattungsbundle“ – bestehend aus einem Konnektor inklusive zugehöriger gSMC-K Smartcard und zwei Stück gSMC-KT Smartcard sowie zwei stationären eHealth-Kartenterminals (sKT) und einer Aufwandspauschale für Schulung, Installation, installationsbedingte Ausfallzeiten und „sonstige Abwicklungsaufwände“ – erhalten die Apotheken 3032 Euro. In der ersten Finanzierungsvereinbarung waren dafür 2600 Euro vorgesehen.

Jede Apotheke erhält nach der bisherigen Vereinbarung als Grundausstattung einen TI-Konnektor und zwei eHealth-Kartenterminals. Größere Apotheken ab 20.000 Rx-Packungen zulasten der GKV erhalten zusätzliche Geräte: Bis zu 39.999 Rx-Packungen werden zwei zusätzliche eHealth-Terminals mit jeweils 450 Euro finanziert. Für Apotheken ab 40.000 Rx-Packungen bis zu 79.999 Rx-Packungen zahlen die Kassen weitere zwei eHealth-Terminals mit jeweils 450 Euro. Apotheken mit mehr als 80.000 Rx-Packungen müssen ihren Umsatz mit „geeigneten Unterlagen“ nachweisen. „Mehr als 10 Kartenlesegeräte pro Apothekenbetriebsstätte werden jedoch nicht finanziert“, heißt es in der Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband.

Zusätzlich gibt es einmalige Betriebskostenpauschalen: Für die SMC-B Smartcard 378,15 Euro und für die HBA-Smartcard 449 Euro. Diese Pauschalen blieben gegenüber der ersten Finanzierungsvereinbarung unverändert. Zudem können quartalsweise Betriebskostenpauschalen für Betrieb und Wartung der Kartenterminal in Höhe von unverändert 210 Euro abgerechnet werden.

Im Falle von Neueröffnungen kann aufgrund fehlender Packungsdaten keine Hochrechnung durch die Abrechnungsstelle erfolgen. In diesem Fall erhält die Apothekenbetriebsstätte zunächst die Basisausstattung. Sollte eine darüberhinausgehende Ausstattung mit stationären Kartenterminals erforderlich sein, ist dies mit geeigneten Unterlagen zu beantragen. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des DAV.

Im Zusammenhang mit der Zulassung der Konnektoren mit dem Modul für den eMedikationsplan/AMTS nach den Vorgaben der Gematik werden Feldtests durchgeführt. Die Anzahl der teilnehmenden Apotheken bestimmt die Gematik. Apotheken erhalten für ihre Teilnehme insgesamt 14.000 Euro.

Die Finanzierungsvereinbarung geht von maximal 80.000 stationären Kartenterminals in allen Apotheken aus, die von den Kassen finanziert werden müssen. „Sobald sich eine Überschreitung abzeichnet, nehmen die Vertragspartner unverzüglich Verhandlungen zur Anpassung dieser Vereinbarung auf“, heißt es in der Vereinbarung. Abgerechnet werden Gelder über den DAV.

 

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