Schwarzmarkt für Paxlovid: Betrüger nehmen Apotheken ins Visier Philipp Kutter, 23.01.2023 13:59 Uhr
Mit der Kontingentierung von Paxlovid reagiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Fälle, in denen das Corona-Medikament ins Ausland verkauft wurde. In einer Apotheke in Nürnberg hat ein vermeintlicher Klinikarzt zwischen dem 2. und 12. Januar massenhaft Ware bestellt, diese aber nicht bezahlt. In anderen Städten gibt es ähnliche Vorfälle, Ziel ist offenbar der Schwarzmarkt in China.
In Nürnberg hat der Unbekannte insgesamt 1300 Packungen des Medikaments im Wert von 25.000 Euro erschlichen, teilte die Polizei am Montag mit. Als für die Bestellungen später keine Zahlung einging, erstatte die Apotheke Anzeige. Die Kriminalpolizei ermittelt unter anderem wegen des Verdachts des Warenkreditbetruges und des Missbrauchs von Titeln.
In einer Berliner Apotheke wollte ein Kunde Paxlovid kaufen und direkt bar bezahlen. Ein Rezept hatte er nicht. Allerdings schon eine andere Packung des Medikaments, die er auf diese Weise in einer anderen Apotheke erstanden haben wollte. Der Inhaber verweigerte die Abgabe und erstattete seinerseits Anzeige.
Es besteht die Vermutung, dass die Ware gezielt eingekauft wird, um sie nach China zu exportieren. Sogar Firmen, die sehr große Stückzahlen abfragen, sind im Markt unterwegs. Ob diese Akteure auf eigene Faust oder sogar im Auftrag des chinesischen Staates unterwegs sind, lässt sich aktuell noch nicht sagen.
Bereits am 10. Januar war im Rahmen der Schleierfahndung auf der A3 in einem Kofferraum Paxlovid gefunden worden. Ein BMW mit ungarischer Zulassung war auf dem Parkplatz Ludergraben-West kontrolliert worden, im Kofferraum stellten die Beamten einen Karton mit insgesamt 60 Packungen sicher. Eine Verordnung konnte der 41-jährige Fahrer nicht vorweisen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass der Mann die Medikamente ins Ausland bringen wollte. Wie er in den Besitz der Medikamente gelangte, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Er muss sich nun aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz strafrechtlich verantworten.