Notdienstpauschale

BMG: DAV soll alle Apotheken kontrollieren

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Berlin -

Nur einen Tag, nachdem sich die Verbände im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Notdienstpauschale äußern konnten, durften heute die Bundestagsfraktionen nachfragen: In der Sitzung des Gesundheitsausschusses verteidigte Ulrike Flach (FDP), parlamentarische Staatssekretärin im BMG, das geplante Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG). Auf Nachfragen der Oppositionsparteien gab Flach an, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) auch Nicht-Mitglieder zur Zahlung der Fonds-Anteile verpflichten darf. Und: Die 2,50 Euro Notdienstgebühr sollen erhalten bleiben.

Die Linksfraktion wollte, dass das Thema Notdienstpauschale in der heutigen Ausschusssitzung besprochen wird: Die Oppositionspartei hatte von der Bundesregierung einen Bericht zum Fonds angefordert.

Die Aussprache nutzten insbesondere die drei Oppositionsfraktionen dafür, Flach zum ANSG zu befragen. So wollte die Linksfraktion wissen, ob die bisher übliche Notdienstgebühr bleiben soll.

Die Grünen fragten, warum die Notdienste doppelt vergütet werden müssten. Flach wies auf die Steuerungsfunktion der Gebühr hin: Aus diesem Grund wolle man die 2,50 Euro nicht abschaffen.

Die SPD-Fraktion erkundigte sich nach dem Betrag von 120 Millionen Euro: Ob dieser Betrag sich an den tatsächlichen Kosten der Apotheken für Notdienste orientiere. Nein, so Flachs Antwort, diese Summe sein rein politisch motiviert gewesen.

Im Entwurf des BMG ist vorgesehen, dass die Apothekerkammern, der DAV, die Rechenzentren und ZESAR ihre Verwaltungskosten aus dem Fonds decken sollen. Flach bestätigte diesen Plan. Und: Die Pauschale reduziere sich dadurch automatisch.

Außerdem bestätigte Flach die Pläne, dem DAV eine Überwachungsfunktion zukommen zu lassen. Auf Nachfrage bekräftigte sie, dass dem Verband eine hoheitliche Aufgabe zugesprochen werden soll. Dabei sollten alle Apotheken gleich behandelt werden – auch Apotheken, die nicht Mitglied eines Landesapothekerverbandes sind.

Schließlich erkundigten sich die Grünen danach, ob Apotheken mit langen Öffnungszeiten auch ohne Notdienst von der Pauschale profitieren könnten. Flach verneinte.

Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass sich der Gesundheitsausschuss mit dem Notdienst-Fonds beschäftigt. Wenn das Gesetz vom Kabinett bestätigt wird, folgt eine weitere Besprechung im Ausschuss.

Ob es das ANSG bis dahin schafft, ist allerdings noch offen: Bei der heutigen Sitzung sagte Flach, dass die Ressortabstimmung immer noch nicht abgeschlossen sei. Die Bedenken des Bundesinnenministeriums (BMI) seien zwar größtenteils ausgeräumt. Die Zeit bis zum Kabinettsbeschluss müsse allerdings noch genutzt werden, um noch offene Fragen zu klären.

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