Notdienstpauschale

ABDA: Daten werden nicht zweckentfremdet

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Berlin -

In diesen Tagen erhalten die Apotheker Post von ihren Rechenzentren: Die Pharmazeuten sollen einer Weitergabe der Stammdaten an den Deutschen Apothekerverband (DAV) zustimmen, damit die Notdienstpauschale an sie ausgezahlt werden kann. Weil es hierzu Kritik von Seiten der Apotheker gegeben hatte, verteidigt die ABDA das Vorgehen: Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) sehe eine Rechtsbeziehung zwischen dem Notdienstfonds und den Apothekern vor, erklärt ein Sprecher. Die ABDA verspricht aber, die Daten nur zur Abwicklung der Notdienstpauschale zu verwenden.

Um die Notdienstpauschale für jede Apotheke berechnen und auszahlen zu können, benötigt die beim DAV eingerichtete Gesellschaft mehrere Daten: Von den Kammern bekommt der DAV Zahlen zu den geleisteten Notdiensten.

Über die Rechenzentren will der DAV nun an die Stammdaten der Apotheker kommen. Neben den IK-Nummern der Pharmazeuten gehören dazu auch Personen- und Unternehmenszahlen. „Die Stammdaten dienen zur Kontaktaufnahme sowie zur Rechnungs- und Finanzabwicklung und Erstellung der Bescheide“, so der ABDA-Sprecher.

Zur Berechnung der Notdienstpauschale benötigt der DAV auch genaue Angaben über die Anzahl der abgegebenen Rx-Medikamente. Im GKV-Bereich können die Rechenzentren diese Daten problemlos weitergeben. Die Anzahl der an Selbstzahler abgegebenen Rx-Packungen sollen die Pharmazeuten zählen und via Selbsterklärung an das Rechenzentrum weiterleiten. Von da aus gelangen die Daten an den DAV.

Die Apotheker müssen ihren Abrechner für dieses Verfahren bevollmächtigen. Die ABDA verteidigt das Vorgehen: „Wir müssen sowohl von den Kammern (Anzahl der geleisteten Notdienste) als auch von den Rechenzentren (Packungszahlen) Daten entgegennehmen. Deshalb müssen wir mit beiden Seiten die Stammdaten sauber aufbauen“, so der Sprecher.

In der Apothekerschaft war in den vergangenen Tagen eine Diskussion über die Daten-Weitergabe entfacht. Dass die Pharmazeuten die Unterschrift verweigern, hält die Standesvertretung aber für unwahrscheinlich: „Wir gehen davon aus, dass die Apotheken den einfachen und effizienten Weg über die Rechenzentren wählen.“

Eine Zweckentfremdung der Daten schließt die ABDA aus: So würden die Informationen ausschließlich „für die Zwecke des Fonds, die aus dem ANSG folgen“, gebraucht.

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