APOTHEKE ADHOC Umfrage

Vertrauen in Luxemburg

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Berlin -

Nach der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Rx-Boni waren sich alle einig: Über den Ausgang des Verfahrens lässt sich nichts sagen. Die Luxemburger Richter hatten sich bei der zweistündigen Verhandlung nicht in die Karten gucken lassen, ob sie ausländische Versandapotheken von der Preisbindung befreien werden oder nicht. Die Mehrheit der Teilnehmer bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC ist dagegen überzeugt, dass die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) hält.

In dem Vorlageverfahren vor dem EuGH geht es formal nur um die Frage, ob das Rx-Boni-Verbot auch für DocMorris & Co. gilt. Da anderenfalls aber auch deutsche Versender oder Vor-Ort-Apotheken Boni gewähren und sich in etwaigen Verfahren auf eine Inländerdiskriminierung berufen könnten, steht Experten zufolge das gesamte Preisrecht auf der Kippe.

Im Ausgangsstreit hatte die Wettbewerbszentrale ein Bonus-Modell der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV) in Kooperation mit DocMorris abgemahnt. Vor dem EuGH wurde die Position der Wettbewerbszentrale auch vom Bevollmächtigten der Bundesregierung unterstützt. Er verteidigte die Preisbindung als geeignetes Mittel zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung.

Die Mehrheit der Umfrageteilnehmer findet diese Argumente überzeugend: 59 Prozent glauben, dass die Preisbindung hält und Rx-Boni auch künftig verboten bleiben. Nur 17 Prozent erwarten dagegen, dass sich die Liberalisierer durchsetzen und dass die Preisbindung fällt. Die Position von DPV und DocMorris wurde vor dem EuGH von der EU-Kommission unterstützt. Die Brüsseler Behörde kann sich bessere Mittel vorstellen, um die Arzneimittelversorgung auf dem Land zu garantieren.

13 Prozent der Teilnehmer können sich eine Mischform vorstellen: Als Folge des EuGH-Verfahrens würden Rx-Boni nur für die EU-Versender erlaubt, deutsche Apotheken müssten sich dagegen weiter an die Preisvorschriften halten. Weitere 10 Prozent erwarten, dass „Mini-Boni“ – also Rx-Rabatte in begrenztem Umfang – in Luxemburg freigegeben werden. 2 Prozent hatte zu dem Thema keine Meinung. An der Umfrage nahmen am 21. und 22. März insgesamt 288 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Nach der Verhandlung sagte Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale, man habe alle Argumente gut vorgetragen und müsse nun abwarten, wie der EuGH entscheide. Bei DocMorris schätzte man den Fall ebenfalls als offen ein. Jede Vorhersage wäre Kaffeesatzleserei, hieß es.

Ein erster Fingerzeig dürften die Schlussanträge von Generalanwalt Maciej Szpunar sein. Am 2. Juni wird er verkünden, wie er den Fall sieht. Der EuGH ist allerdings an sein Votum nicht gebunden und wird sein Urteil in einer weiteren Sitzung fällen.

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