Angriff auf die Versorgungswerke APOTHEKE ADHOC, 05.09.2016 09:07 Uhr
Die SPD plant, dass auch Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen. Apotheker sollen als freie Berufsgruppe, die über Versorgungswerke versichert ist, zwar eine Ausnahme bleiben. Doch die Skepsis bleibt: Die Mehrheit der Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC fürchtet einen Angriff auf die Versorgungswerke.
59 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC halten es für „gefährlich“, wenn Selbstständige verpflichtet würden, in die Rentenkasse einzuzahlen: Das sei ein Angriff auf die Versorgungswerke, so das Argument. 21 Prozent halten den Vorstoß der SPD für eine „gute Idee“, da eine Versicherungspflicht Selbstständige vor Altersarmut schütze.
Weitere 13 Prozent halten den Vorschlag für unlogisch, denn das passe nicht zur Selbstständigkeit. Gut gemeint, aber nicht umsetzbar, finden die übrigen 7 Prozent der Umfrageteilnehmer. An der Umfrage nahmen am 1. und 2. September 307 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Um Altersarmut zu vermeiden, plant die SPD für Selbstständige eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Angehörigen der Freien Berufe haben die Sozialdemokraten nicht im Visier: Ausnahmen von der Pflicht soll es weiterhin geben, wenn man Mitglied in einem Versorgungswerk ist.
Peter Hartmann, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), traut dem Braten nicht. Dass die Freien Berufe nicht betroffen sind, halte er für reine Lippenbekenntnisse: „Ich befürchte, dass hier ganz neue Debatten aufgemacht werden sollen.“ Man dürfe nicht vergessen, dass es nach wie vor mächtige Strömungen gebe, die eine Einheitsversicherung für alle Beschäftigten forderten. „Zunächst sollen diejenigen geholt werden, die nicht anderweitig rentenversichert sind. Scheibchenweise, so ist zu befürchten, sollen dann alle einbezogen werden, womöglich bis hin zum Beamten.“
Ganz wichtig wäre nach seiner Einschätzung eine einfache Regelung zur Versicherungspflicht. Zum Beispiel: Wer in einem Versorgungswerk ist, muss nicht zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. „Wir brauchen ein verlässliches, einfaches und kostengünstiges Verfahren. Sonst kollabiert übrigens auch die Verwaltung.“
Er sieht massive Abgrenzungsprobleme; so könnte die Rentenversicherung Nachweise über die verschiedenen Einkunftsarten verlangen – Erträge aus einem Reformhaus, das neben der Apotheke betrieben wird, könnten dann versicherungspflichtig sein. Im Extremfall könnte sogar der Apothekenbetrieb aufgesplittet werden in den medizinischen Bereich und das Randsortiment.