„Pille danach“: Lohnender Mehraufwand APOTHEKE ADHOC, 24.08.2015 09:47 Uhr
Seit fünf Monaten gibt es die „Pille danach“ in der Apotheke ohne Rezept. Doch der OTC-Switch verläuft nicht überall glatt. Vor allem junge Frauen, bei denen die Kassen nach wie vor die Erstattung übernehmen, berichten von Problemen, an eine Verordnung zu kommen. Die Apotheker sind bei dem Thema verhalten positiv.
Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC äußerte eine deutliche Mehrheit von 44 Prozent, mit der Umstellung sei zwar der Aufwand gestiegen, für die betroffenen Frauen habe sich der OTC-Switch aber gelohnt. Da die Kundinnen jetzt in vielen Fällen nicht zuvor einen Arzt gesehen haben, übernehmen die Apotheker die komplette Beratung. Sie klären Risiken ab, erklären Einnahme und Wirksamkeit und weisen auf mögliche Neben- und Wechselwirkungen hin.
Doch anscheinend wurde in etlichen Apotheken auch zuvor schon beraten: 16 Prozent der Teilnehmer gaben an, es sei „alles wie gehabt“, Probleme beim OTC-Switch gebe es keine. Weitere 15 Prozent gaben zu, dass bei ihnen ein Rest Unsicherheit geblieben ist. Etwas mehr, nämlich 18 Prozent, sehen eine neue Situation, bei der sich die Prozesse erst noch einspielen müssten. Das scheint vor allem im ärztlichen Notdienst tatsächlich mancherorts der Fall zu sein.
Eine Minderheit kritisiert den OTC-Switch. Die Versorgung sei seitdem schlechter geworden, finden von 3 Prozent der Teilnehmer. 5 Prozent konnten zu den bisherigen Erfahrungen mit dem OTC-Switch der „Pille danach“ keine Angaben machen.
An der Umfrage nahmen am 20. Und 21. August insgesamt 219 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Immer wieder berichten junge Frauen, dass Ärzte des Bereitschaftsdienstes sie wegschicken, ohne ein Rezept auszustellen. Sie verweisen auf den OTC-Switch und kennen offenbar die Erstattungsregelung für Frauen unter 20 Jahren nicht. Die Kassen zahlen in diesen Fällen Notfallkontrazeptiva, auch wenn diese nicht verschreibungspflichtig sind. Eine entsprechende Regelung hatte der Bundestag Ende März rückwirkend zum OTC-Switch beschlossen. Voraussetzung für die Erstattung ist ein Kassenrezept.
In Kliniken bekommen Frauen ein Rezept für das Präparat teilweise nur bis Mitternacht – und wieder ab acht Uhr morgens. Die „Pille danach“ stelle keinen medizinischen Notfall im eigentlichen Sinne dar, heißt es zur Begründung. Wegen der Entlassung aus der Rezeptpflicht könnten die Produkte von Notaufnahmen nicht mehr als Leistung angeboten werden.
Die Zeit ist allerdings ein wichtiger Faktor: Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt in ihrer Leitlinie zur rezeptfreien Abgabe von Notfallkontrazeptiva, die Präparate „so früh wie möglich“ anzuwenden, „am besten innerhalb von zwölf Stunden“.