Über Homöopathie lässt sich streiten APOTHEKE ADHOC, 01.08.2017 09:13 Uhr
Was ist der Unterschied zwischen Geschmack und Homöopathie? Über Letzteres kann man sehr gut streiten. Kritiker und Befürworter liefern sich erbitterte Auseinandersetzungen. Sogar die Politik hat sich davon mal wieder anstecken lassen. Wie heterogen das Meinungsbild ist, zeigt auch eine aktuelle Umfrage von APOTHEKE ADHOC.
Auf die Frage, was sie von Homöopathika halten, antworteten die meisten der Teilnehmer mit einer positiven Antwort: 44 Prozent finden die Therapieform gut und eine „wichtige Alternative zur Schulmedizin“. Doch das ist nur die halbe Wahrheit, denn die Mehrheit hat sich eher kritisch gegenüber Globuli & Co. geäußert.
Mehr als jeder Vierte, nämlich 28 Prozent, bezeichnen Homöopathika als „teure Placebos“, die „in der Apotheke nichts zu suchen“ hätten. Weitere 22 Prozent sind noch radikaler. Für sie ist die Alternativmedizin „Hokospokus“, der besser verboten werden sollte.
7 Prozent der Teilnehmer sind zwar keine Fans der Homöopathie, lassen die Anwender aber damit in Ruhe: „Nicht mein Ding, aber wem es hilft…“ Auch bezeichnend: „keine Meinung“ wählten 0 Prozent. An der Umfrage nahmen am 24. und 25. Juli 2017 insgesamt 918 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Zuletzt hatte die CDU-Abgeordnete Mechthild Heil sich in die Dauerdebatte eingeschaltet. Die Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion ist keine Freundin der Homöopathie. Sie ist für eine klare und verständliche Kennzeichnung entsprechender Präparate, ohne Latein. Zudem sollte die Apothekenpflicht aus ihrer Sicht überdacht werden.
„Frau Heil hat offenkundig keine Ahnung, wovon sie spricht“, konterte die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche. Homöopathische Mittel würden längst klar und verständlich gekennzeichnet, so die Gesundheitspolitikerin. Sinnvollerweise würden sie bei Zulassung beziehungsweise Registrierung auf Qualität und Sicherheit geprüft. Und die Apothekenpflicht solle eine falsche oder unangebrachte Einnahme gerade verhindern.
Dass sich Branchenprimus DHU gegen den CDU-Vorstoß positionieren würde, war zu erwarten. Doch auch der Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) mischte sich in die Debatte ein: Die Forderung, Homöopathika aus der Apothekenpflicht zu entlassen, gefährde das Patientenwohl, so BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. „In Drogeriemärkten am Selbstbedienungsregal findet sicherlich keine Beratung statt.“
Auch Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) findet, dass Homöopathika aus gutem Grund apothekenpflichtig sind: „Mit der Apothekenpflicht wird eine sachgerechte Anwendung homöopathischer Arzneimittel im Rahmen einer heilberuflichen Beratung des Apothekers sichergestellt. Und das ist wichtig für die Patientensicherheit. Nur der Status der Apothekenpflicht gewährleistet, dass der Apotheker im Zweifel auch auf die Grenzen einer homöopathischen Behandlung hinweisen kann.“
Die DHU erklärte, dass bei den fast 30.000 Anfragen, die pro Jahr am Standort in Karlsruhe eingehen, der Wunsch nach deutscher Bezeichnung noch nie Thema gewesen sei. Insofern sei aus Verbrauchersicht kein Handlungsbedarf zu erkennen. „Es wurden übrigens auch noch nie fachlich chemische Namen wie Propranolol von schulmedizinischen Produkten mit dem Ansinnen einer deutschen Übersetzung infrage gestellt.“
Oft seien die homöopathischen Namen sogar besser bekannt als die deutschen Bezeichnungen, so das Argument. „Es wäre ein Nachteil für die Verbraucher weltweit, in jedem Land die Präparate in die Landessprache rückzuführen. Die Homöopathie arbeitet da mit einem modernen, konsistenten und global funktionierendem System“, teilte DHU mit. Alle Namen beziehungsweise deren Übersetzung seien in der Literatur zu finden und im Web aufrufbar.