ApoRG: PKV will Zyto-Rabatte Laura Schulz, 14.08.2024 14:18 Uhr
In einem kürzlich erschienenen Interview moniert Joachim Patt, stellvertretender Verbandsdirektor der Privaten Krankenversicherungen (PKV), die Versorgung mit Krebsmedikamenten für Privatversicherte. Sein Verband fordere „eine faire Beteiligung der Privatversicherten an den Einkaufsvorteilen der Apotheker“.
Sehr hohe Zytostatika-Abrechnungen sorgten immer wieder für Verärgerung, heißt es. Daher sei die PKV im Sinne ihrer Versicherten und deren Angehöriger an einer Entlastung interessiert. Dabei sind den privaten Versicherungen die „sehr hohen Gewinne“ der Zyto-Apotheken ein Dorn im Auge. Privatversicherte müssten „deutlich überhöhte Preise für ihre Krebsmedikamente zahlen“.
Beim Kauf der Wirkstoffe bekämen Apotheken „teilweise sehr hohe Rabatte“, so Patt. „Diese Rabatte geben die Apotheken aber nicht an die Patienten weiter, sondern pochen auf die offiziellen Preise nach der Arzneimittelpreisverordnung. Privatversicherte müssen deshalb die regulären Listenpreise für ihre patientenindividuell zubereiteten Infusionslösungen zahlen. Diese liegen weit über den tatsächlichen Einkaufspreisen der Apotheken.“
„Um Tausende Euro zu hohe Preise“
Resultat laut PKV-Direktor: Privatversicherte müssten oft um Hunderte bis Tausende Euro zu hohe Preise zahlen. „Das ist unfair und muss endlich beendet werden.“ Bei gesetzlich Versicherten greife hier die Hilfstaxe als Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Hier seien deutlich günstigere Preise hinterlegt, „die den tatsächlichen Einkaufspreisen der Apotheken näher kommen“.
Besonders „imposant“ sei das Beispiel Bevacizumab. Der humanisierte monoklonale Antikörper ist als Avastin von Roche auf dem Markt und für sechs verschiedene Krebserkrankungen zugelassen. „In der GKV werden für den Wirkstoff gemäß der Hilfstaxe aktuell 1494,42 Euro aufgerufen. In der PKV liegt der Preis jedoch mit 3581,04 Euro mehr als doppelt so hoch“, so Patt. Das sei eine unrechtmäßige Fehlentwicklung, die dringend korrigiert werden müsse.
Mehr Fairness durch Änderung im ApoRG
Die PKV sieht hier die Bundesregierung in der Pflicht, etwas zu ändern, denn sachliche Gründe für die Benachteiligung der PKV-Versicherten gebe es nicht. „Unsere Versicherten müssen an den erheblichen Einkaufsvorteilen der Zytostatika-Apotheken teilhaben können. Dies würde zu Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich führen und die Versichertengemeinschaft der Privatversicherten spürbar entlasten.“ Und hier könne laut Patt direkt noch im Zuge des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) gehandelt werden – mit einer Regelung, „dass die PKV in die Hilfstaxe einbezogen wird.“