Noch kein Konsens in der Regierung

ApoRG: Meinungsbildungsprozess läuft noch

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Berlin -

In zwei Wochen will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) im zweiten Anlauf durchs Kabinett bringen. Die Zustimmung der Ressorts hat er immer noch nicht sicher. Ein Sprecher seines Ministeriums bestätigt, dass der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sei.

Am Rande seiner Tagestour in Chemnitz bestätigte Lauterbach auf Nachfrage, dass der Kabinettstermin am 21. August unverändert sei. Der ursprüngliche Termin am 17. Juli konnte nicht gehalten werden, da die Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das Bundesjustizministerium nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde – angeblich weil Justizminister Marco Buschmann im Urlaub war. Ob das Thema das Verfahren denn mittlerweile abgeschlossen sei? „Das würde ich Ihnen dann bei Gelegenheit noch sagen.“ Augenzwinkern.

Auffällig war, dass Lauterbach in Chemnitz mehrfach eine „große Reform des Apothekenhonorars“ ankündigte. Damit sei der Entwurf des Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (ApoRG) gemeint, wie der Sprecher aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) klarstellt. Geplant seien Maßnahmen zum Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes getroffen werden, so der Sprecher weiter. Dieses Netz sei von großer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung. Daher beinhalte der Gesetzentwurf eine umfassende Strukturform und Anpassungen beim Apothekenhonorar.

Aber: „Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung zu diesen Themen ist noch nicht abgeschlossen“, so der BMG-Sprecher. Der Beschluss des Bundeskabinetts zum ApoRG soll zeitnah erfolgen. Im Anschluss bleibe das parlamentarische Verfahren abzuwarten.

Ein Schwerpunkt liege dabei auf der Verbesserung der Vergütung von Apotheken im ländlichen Raum sowie die Verhandlung des Honorars mit den Kassen. Ab 2027 soll die Anpassung des Fixums durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den GKV-Spitzenverband im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) per Vereinbarung erfolgen. „Die Apotheker müssen genau wie die anderen Gesundheitsberufe auch ihr Honorar verhandeln. Dann steigt es aber auch mit der gleichen Dynamik wie in den anderen Bereichen.“

Aber das Apothekenhonorar hat auch in weiteren Gesetzesvorhaben des Ministers einen Platz gefunden. So werden „weitere zusätzliche und vergütete Aufgaben für Apotheken“ im Gesundheitssystem im Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) vorbereitet. Hierbei geht es um die Ausweitung der pharmazeutischen Dienstleistungen und deren Vergütung.

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