ApoRG: HAV startet Petition Sandra Piontek, 01.07.2024 14:33 Uhr
In der vergangenen Woche wurden durch den Hessischen Apothekerverband (HAV) weitere Protestmaßnahmen gegen die Apothekenreform angekündigt. Nun folgt ein weiterer Schritt: Der HAV ruft seit dem 1. Juli per Petition zur Unterschrift auf. Das Motto: „Gegen das geplante Apothekenreformgesetz – keine ‚Apotheken ohne Apotheker!‘“
Sollte sich das Gesetz zur Apothekenreform durchsetzen, könnte es laut der einem Plakat der Abda-Kampagne bald heißen: „Nächste Apotheke? Da ganz hinten!“ Um das zu vermeiden, startete der HAV heute eine Petition. Denn: Würde die Bundesregierung am 17. Juli über einen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Entwurf einer Apothekenreform zustimmen, hätte das fatale Folgen. „Für die Menschen in der Bundesrepublik gebe es massive Einschnitte in der sicheren und flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die öffentliche Apotheke vor Ort“, so der HAV.
„So plant das BMG, künftig auf die Kompetenz von Apothekerinnen und Apothekern in der Apotheke zu verzichten, Leistungen und Öffnungszeiten einzuschränken und das bewährte System der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch die aktuell noch rund 17.500 öffentlichen Apotheken einem radikalen Systemwechsel zu unterziehen“, warnt der Verband.
Das habe gravierende Auswirkungen auf die Patientensicherheit, eine funktionierende Arzneimitteltherapie und den Leistungsumfang durch die öffentlichen Apotheken. Der HAV fasst die Folgen zusammen:
- Studierte Apotheker:innen müssen künftig nur noch acht Stunden pro Woche in der Apotheke anwesend sein. Für Patient:innen gingen damit wertvolle, vertraute und kompetente Ansprechpartner verloren.
- Apothekenleistungen wie Abgabe von Betäubungsmitteln, Erkennen von Einnahmeproblemen, Medikationsanalysen, Herstellung von Rezepturen oder Impfungen sind nur bei Anwesenheit von Apotheker:innen erlaubt und fallen in deren Abwesenheiten komplett weg oder sind nur noch mit Termin möglich.
- Apotheken werden vom kompetenten Gesundheitsdienstleister zur reinen Abgabestelle für Arzneimittel degradiert. Die hohe Qualität der wohnortnahen Arzneimittelversorgung wird zweitrangig.
- Die hochwertige und sichere Versorgung mit Medikamenten wird zugunsten der Ökonomisierung geopfert, weil die Inhaberinnen und Inhaber ihre Betriebe künftig maximal wirtschaftlich optimieren müssen.
- Für Menschen in strukturschwachen Regionen wird dieser Qualitätsverlust zur Gefahr, die schnell in einer Zwei-Klassen-Versorgung mündet.
- Das Apothekensterben wird sich weiter beschleunigen und sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen massiv zunehmen.
- Das Bundesgesundheitsministerium versäumt es, mit seinem Reformvorhaben endlich für eine nachhaltige wirtschaftliche Stärkung der öffentlichen Apotheken und deren gesetzlich verankertem Versorgungsauftrag zu sorgen.
Das Fazit lautet: „Gesundheit ist unser höchstes Gut! Eine Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker ist wie eine Praxis ohne Ärztin oder Arzt!“
„Mit einer Unterschrift wird die Bundesregierung aufgefordert, die Pläne aus dem BMG zurückzuweisen und unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte für maßgebliche und nachhaltige Überarbeitungen im Entwurf zur Apothekenreform zu sorgen. Diese Überarbeitungen sollen die Patientensicherheit, die Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die öffentlichen Apotheken gleichermaßen berücksichtigen“, so der HAV.