ApoRG: Gibt es juristische Bedenken? Lilith Teusch, 22.07.2024 14:38 Uhr
Ursprünglich sollte das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) eigentlich letzte Woche im Kabinett beschlossen werden, das jedenfalls war der Zeitplan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Ressortabstimmung, so hieß es seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), sei abgeschlossen. Wegen des Urlaubs von Justizminister Buschmann (FDP) habe aber die Rechtsförmigkeitsprüfung noch nicht beendet werden können.
Auf Nachfrage spricht das Bundesjustizministerium (BMJ) jedoch nicht nur von einer formellen Abschlussprüfung, sondern von einer Rechtsprüfung, die standardmäßig auch die Verfassungsrechtsprüfung mit einschließt. „Das BMJ prüft auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die ihm im Rahmen der Rechtsprüfung vorgelegten Entwürfe aller Ressorts in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht“, erklärt eine Sprecherin.
Während die Rechtsförmigkeitsprüfung, die tatsächlich am Ende des Verfahrens erfolgt, dazu dient, die Einhaltung der äußeren Form zu prüfen, betrifft die Rechtssystematik bei weitem nicht nur diese, sondern auch die inhaltlichen Fragen. Dabei muss unter anderem geprüft werden, ob Widersprüche zum bestehenden Recht bestehen und ob die neu zu schaffenden Regelungen in dem vorgesehenen Umfang notwendig sind, um das Ziel des Gesetzes zu erreichen.
Zu enge Fristen oder juristische Bedenken?
Könnte es sein, dass es beim ApoRG tatsächlich rechtliche, womöglich verfassungsrechtliche Bedenken gibt? Die Rechtsprüfung ist nichts Außergewöhnliches, sie muss grundsätzlich bei jedem Gesetzesentwurf durchgeführt werden – als Teil der Ressortprüfung. Entgegen den Mitteilungen aus dem BMG scheint die Ressortabstimmung demnach wohl nicht in allen Ministerien abgeschlossen zu sein.
Ob es tatsächlich juristische Unstimmigkeiten gibt oder es nur eine Verzögerung bei einer Standardprüfung gab, die nicht in den straffen Zeitplan des Ministers passte, bleibt abzuwarten. Verwunderlich ist es jedoch schon, dass der Minister offenbar einen Gesetzesentwurf im Kabinett einplante, bevor alle Ressorts ihre Zustimmung dazu gegeben haben.
Über den inhaltlichen Stand des Verfahrens äußerte sich das BMJ jedenfalls nicht: „Die Ressortabstimmung ist ein interner Prozess der Bundesregierung, weswegen hierzu grundsätzlich keine weiteren Auskünfte gegeben werden können“ Auch das BMG schweigt zum Verfahren.
So oder so wären rechtliche Bedenken womöglich schwieriger auszuräumen als haushalterische. Erst hatte der Entwurf im Bundesfinanzministerium (BMF) gehangen, weil man dort nicht mehr Geld für Notdienste locker machen wollte. Am Ende wurde dieser Teil über einen Griff ins Budget für pharmazeutische Dienstleitstungen (pDL) geregelt.
Buschmann ist übrigens aus seinem angeblichen Urlaub zurück. Er präsentiert morgen in der Bundespressekonferenz Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts.
Verliert Lauterbach Rückhalt?
Die beiden CDU Politiker Tino Sorge und Georg Kippels vermuten, dass Lauterbach auch innerhalb der Ampel die Unterstützer ausgehen. „Der konfrontative Politikstil von Karl Lauterbach kommt an seine Grenzen und findet offenbar auch innerhalb der Ampel keine ausreichenden Unterstützer mehr“, erklärte Sorge vergangene Woche. Kippels betonte vergangenem Freitag, dass insbesondere die FDP mit Lauterbachs Vorhaben nicht mehr einverstanden sei. „Weil die FDP der Meinung ist, dass der Freiberuflichkeit in diesem Sektor der Kampf angesagt wird“, so Kippels.
Offenbar ist die Apothekenreform doch nicht so weit gediehen, wie Lauterbach es darzustellen versucht, auch wenn der Minister vergangene Woche erneut betonte, dass er am 21. August mit einem Kabinettsbeschluss mit „wenig Änderungen“ rechne.