Deutscher Apothekertag 2011

ApBetrO, Pick-up und das liebe Geld APOTHEKE ADHOC, 05.10.2011 18:25 Uhr

Berlin - 

Deutschlands Apotheker haben viel zu besprechen: Beim Deutschen Apothekertag 2011 in Düsseldorf müssen die Delegierten mehr als 60 Anträge beraten und darüber abstimmen. Es geht um grundsätzliche Themen wie die Anpassung der Honorierung, ein Versandhandelsverbot oder die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), aber auch um die Importquote, PTA und Altarzneimittel. Die ABDA will sich von den Landesverbänden auch Rückendeckung für das KBV/ABDA-Modell holen.

Der ABDA-Vorstand will dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Regierungsfraktionen Eckpunkte vorlegen, an denen sich eine Novellierung der ApBetrO aus Sicht der Apotheker orientieren müsste. Die ABDA lehnt unter anderem die Übertragung von Aufgaben im Filialverbund und die geplanten Änderungen bei Rezeptsammelstellen ab. Diese sollten aus Sicht der Apotheker in jedem Fall genehmigungspflichtig bleiben, wobei der Vorbehalt künftig auch für Pick-up-Stellen gelten soll.

Zum Versandhandel liegen ebenfalls mehrere Anträge vor. Die Landesapothekerkammer Thüringen will ihn komplett abschaffen, wenn die Regierung keine andere Lösung für ein Pick-up-Verbot findet. Die Kammer Nordrhein beschränkt ihre Forderung auf ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. In einem weiteren Antrag fordert die Kammer, die Länderliste des BMG zu streichen. Auf dieser Liste stehen Länder, die aus Sicht des Ministeriums die gleichen Sicherheitsstandards beim Arzneimittelversand erfüllen wie Deutschland. Die Kammer Nordrhein moniert, dass eine Kontrolle der ausländischen Apotheken nach hiesigen Maßstäben gar nicht möglich sei.

Mehrere Apothekerverbände fordern gemeinsam eine Umstellung der Apothekenvergütung. Das Honorar soll in der Arzneimittelpreisverordnung neu geregelt und jährlich angepasst werden. Mit der Dynamisierung des Fixbetrages sollen die steigenden Kosten der Apotheken ausgeglichen werden. Zudem wollen die Apotheker ab 2012 den Kassenabschlag wieder frei mit den Krankenkassen verhandeln. Mit dem AMNOG hatte die schwarz-gelbe Regierung den Zwangsrabatt für dieses und das kommende Jahr auf 2,05 Euro festgeschrieben.

Aufgrund des Rückgangs der Apothekenzahl spricht sich die Landesapothekerkammer Hessen für eine Neuordnung der Notdienstregelung aus. Die Landesapothekerverbände Baden-Württemberg und Nordrhein fordern gemeinsam eine Übergangsfrist von mindestens drei Monaten bei Rabattverträgen. Auch sollen die Krankenkassen künftig besser über auslaufende oder neu abgeschlossene Verträge informieren. Der Hessische Apothekerverband will für die Umsetzung der Verträge eine angemessene Honorierung. Betäubungsmittel sollen mehreren Anträgen zufolge nicht mehr der Austauschpflicht unterliegen.

Die Packungsgrößenverordnung und die Importregelung stellen aus Sicht des Hessischen Apothekerverbandes hohe bürokratische Hürden in der Versorgung dar und sollten schnellstmöglich abgeschafft werden. Importarzneimittel seien durch die Rabattverträge gar obsolet geworden, meint der Verband.

Der Gesetzgeber soll gemäß einem Antrag der Kammer Thüringen die Entsorgung von Altarzneimitteln gesetzlich regeln. Dabei soll die Industrie zur Rücknahme verpflichtet werden. Die Kammer Berlin fordert die Hersteller zudem auf, geeignete Entsorgungshinweise auf die Packungen zu drucken.

Der Deutsche Apothekertag 2011 findet vom 6. bis zum 8. Oktober in Düsseldorf statt. Parallel läuft bis Sonntag die Fachmesse Expopharm.