Bei den Bundesratsabstimmungen zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und zur AMG-Novelle könnte es am morgigen Freitag noch zu Überraschungen kommen: Bei einer Vorbesprechung der Tagesordnungspunkte einigten sich die Vertreter der Länder gestern darauf, beide Gesetzesinitiativen nicht auf die sogenannte „Grüne Liste“ zu setzen. Auf diese Liste kommen alle Gesetze, über die Konsens herrscht. Zur ApBetrO und AMG-Novelle wurden aber noch Anträge nachgereicht.
Vor etwa zwei Wochen hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrats getagt und die Beschlussempfehlungen abgestimmt: Bei der ApBetrO waren mehr als 30 Änderungen gewünscht worden. Zur AMG-Novelle hatte es noch mehr Vorschläge aus den Ländern gegeben; unter anderem ein Verbot des Rx-Versandhandels.
Doch damit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zwei nachgereichte Anträge zur ApBetrO stehen noch im Raum: Einerseits will Brandenburg durchsetzen, dass auch geteilte Tabletten gestellt und geblistert werden können. Andererseits möchte Hessen bewirken, dass auch Opioide in transdermaler und in transmucosaler Darreichungsform ins Notfalldepot aufgenommen werden.
Insbesondere die neuen Änderungsanträge zur AMG-Novelle könnten im Plenum für Diskussionen sorgen: Hessen will erreichen, dass die zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen ausgehandelten Arzneimittelpreise vertraulich behandelt werden. Diese Forderung war zuvor auch von der Pharmaindustrie vertreten worden, die einen Kellertreppeneffekt befürchtet.
Schließlich hat Baden-Württemberg einen Antrag zur Verordnungsfähigkeit von Präparaten der besonderen Therapierichtungen eingereicht: Demnach sollen Homöopathika und Anthroposophika nicht mit Medikamenten der Schulmedizin vergleichen werden, um auf die Liste der erstattungsfähigen OTC-Präparate zu kommen.
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