Die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) kostet die Apotheken nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) unter dem Strich 3,4 Millionen Euro. Jedes Jahr kommen finanzielle Belastungen von 700.000 Euro hinzu. Das geht aus der Begründung zur Kabinettvorlage hervor.
Die tatsächlichen einmaligen Kosten beziffert das BMG sogar auf 5,7 Millionen Euro, die jährlichen auf eine Million Euro. Dem gegenüber stehen Einsparungen von 2,3 Millionen Euro und jährliche wirkende Entlastungen von 300.000 Euro. Auf die Einzelapotheke herunter gebrochen klingen die Zahlen weniger dramatisch: Demnach wird jede Apotheke mit einmalig 158 Euro belastet, jährlich mit 32,55 Euro. Kosten und Einsparungen sind allerdings ungleich verteilt.
Teuer wird es vor allem für Apotheken, die ihre Rezeptur wegen der neuen Vorschriften umbauen müssen. Der Raum muss laut der Kabinettsvorlage künftig von mindestens drei Seiten bis zur Decke von anderen Bereichen der Apotheke abgetrennt sein. Nach Schätzung des BMG müssen 5 Prozent, also 1070 Apotheken, umbauen. Das kostet insgesamt 600.000 Euro.
Einmalig 370.000 Euro veranschlagt das BMG für den Kauf und die Anpassung des QMS-Handbuchs. Eine Zertifizierung wird nicht in Rechnung gestellt, weil diese nicht verpflichtend ist. Die Selbstinspektion inklusive Dokumentation schlägt mit 365.000 Euro zu Buche, wenn sie von einer PTA ausgeführt wird.
Weitere Kosten entstehen – je nach Apotheke – bei der Erstellung eines Hygieneplans für Herstellungsprozesse, der Plausibilitätsprüfung bei Rezepturen oder neuen Herstellungsanweisungen für Defekturarzneimittel. Das BMG geht aber davon aus, dass die meisten Apotheken die neuen Auflagen schon heute erfüllen. Bei Auftragsherstellungen könnten die Apotheken auf Musterverträge zurück greifen. Für die Dokumentation reichen demnach 20 Minuten aus.
Größere Ausgaben könnten dagegen auf Apotheken zukommen, die selbst verblistern. Wenn dies bislang auf innerhalb der gesetzlichen Mindestfläche der Apotheke stattfindet, rechnet das BMG mit zusätzlichen Miet- und Nebenkosten von jährlich 580.000 Euro. Ausgangspunkt sind 120 Apotheken, die eine neue Lösung finden müssten.
Bei der Herstellung parenteraler steriler Lösungen sind demnach sogar nur 35 Apotheken betroffen. Um die neuen Raumanforderungen zu erfüllen, könnten einmalige Kosten von 420.000 Euro entstehen sowie jährliche von 340.000 Euro. Andere Kostenpunkte betreffen ausschließlich Krankenhausapotheken. Hier geht das BMG aber davon aus, dass die allermeisten Einrichtungen die Anforderungen an QMS und Hygieneplan bereits heute erfüllen.
Finanzielle Entlastungen aus der Novelle gibt es fast nur für Neugründungen. Weil die Anforderungen an die Laborausstattung sinken, ergeben sich Einsparungen von mehr als 1,7 Millionen Euro. Dabei erwartet das BMG 300 neue Apotheken pro Jahr. Diese Annahme gilt ebenfalls für Destillationsanlagen: Weil diese künftig nicht mehr vorgehalten werden müssen, können neue Apotheken jährlich knapp 525.000 Euro sparen. Weitere 300.000 Euro fallen bei den wissenschaftlichen Hilfsmitteln weg.
Obwohl das BMG mit der Kabinettvorlage seinen alten Entwurf deutlich abgespeckt hat, wird die Novelle für die Apotheken teurer. In der früheren Folgenabschätzung aus Oktober 2011 standen Kosten von 4,3 Millionen und Einsparungen von 4,7 Millionen Euro. Dabei hatte das Ministerium die geplanten Erleichterungen für Filialapotheken sehr großzügig veranschlagt. Weil es nun doch keine „Apotheke Light“ geben soll, wird die Novelle ein bisschen teurer.
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