Apothekenbetriebsordnung

ApBetrO kommt am 1. Juli

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Berlin -

Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll laut einer Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) voraussichtlich im Juli in Kraft treten. In Stein gemeißelt ist dieser Termin allerdings nicht: Auf Nachfrage sagte eine Sprecherin des Ministeriums, die Novelle trete einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Änderungen umfassen unter anderem den Betrieb eines Qualitätsmanagementsystem (QMS) oder die Barrierefreiheit der Offizin. Nicht jede Neuerung muss sofort umgesetzt werden: Die Verordnung sieht in einigen Punkten Schonfristen von bis zu zwei Jahren  vor.

 

Bevor die ApBetrO in Kraft treten konnte, mussten einige Hindernisse überwunden werden: Anfang Mai hatte Staatssekretär Thomas Ilka eine Liste mit Korrekturen an den Bundesrat geschickt. Einige Punkte in der Vorlage aus dem Februar waren fehlerhaft gewesen und offenbar erst im Nachgang zur Verabschiedung im Bundesrat aufgefallen. Um nicht noch eine Schleife zu drehen, wurde der Bundesrat um Zustimmung zu den Korrekturen gebeten, die nur Formalien betrafen.

Doch Mitte Mai musste sich das BMG erneut an den Bundesrat wenden: Auch bei der Korrektur der Fehler hatten sich Fehler eingeschlichen. Nach Prüfung der abermals korrigierten Unterlagen erteilte die Länderkammer die Freigabe – zu spät, um noch einmal redaktionell kontrolliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht zu werden.

Der Bundesrat hatte die ApBetrO am 30. März mit 20 Änderungen beschlossen, das Bundeskabinett hatte die Verordnung am 9. Mai durchgewinkt. Danach hätte die ApBetrO schon zum 1. Juni in Kraft treten können.

 

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