Apothekenbetriebsordnung

ApBetrO auf der „Top-1-Liste“

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Berlin -

Mehr als drei Jahre hat die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) die Branche beschäftigt. Nun geht alles ganz schnell und unkompliziert: Bei der Kabinettsitzung am 9. Mai steht die Verordnung auf der sogenannten „Top-1-Liste“. Dort werden Gesetzesinitiativen geführt, die von der Regierung ohne Aussprache im Paket durchgewunken und somit beschlossen werden.

 

Ende März hatte der Bundesrat zahlreiche Änderungen an der ApBetrO beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte in der Folge die Wahl, die Änderungen zu akzeptieren oder die Verordnung komplett zu kippen. Hausherr Daniel Bahr (FDP) hatte sich zuletzt erkundigt, ob die ApBetrO überhaupt noch seine liberale Handschrift enthalte.

Bis heute hat das BMG nicht mitgeteilt, wie es mit der Verordnung nun weiter geht. Aus Kreisen der Unionsfraktion war in der vergangenen Woche aber bekannt geworden, dass die Regierung die ApBetrO im Mai beschließen wolle.

Neben einem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Strahlenschutzverordnung, einer Stellungnahme des Bundesrats zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes heißt es jetzt auf der TOP-1-Liste: „Vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung, hier: Entwurf eines Beschlusses der Bundesregierung zu den Änderungsmaßgaben des Bundesrates“

Die ApBetrO gilt samt ihren Änderungen somit so gut wie beschlossen und könnte zum 1. Juni in Kraft treten.

 

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