AOK: Abrechnungen werden korrigiert Benjamin Rohrer, 23.01.2013 11:33 Uhr
In wenigen Tagen bekommen die Krankenkassen Post von den Rechenzentren. Auf den Sammelrechnungen wird erstmals wieder ein Kassenabschlag von 1,75 Euro in Abzug gebracht – ohne dass die Kassenverbände dem zugestimmt hätten. Bislang war nicht klar, wie die Kassen auf den Alleingang der Apotheker reagieren wollen. Die AOK halten dagegen: Der geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh, kündigte an, dass alle Abrechnungen auf Basis von 1,75 Euro „sachlich und rechnerisch“ korrigiert würden.
Ende des Jahres hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einer Resolution beschlossen, dass die Rechenzentren den Kassen nur noch 1,75 Euro Rabatt gewähren sollten. Auch auf ein Kompromissangebot des GKV-Spitzenverbandes in Höhe von 1,90 Euro waren die Apotheker nicht eingegangen.
Mit ihrer Entscheidung, ab Januar auch ohne Zustimmung der Kassen 1,75 Euro abzurechnen, betrieben DAV und Landesapothekerverbände (LAV) eine „praxisferne Destruktionspolitik“, so Deh.
Es sei daher bedauerlich, dass Richtigstellungen aller Abrechnungen von Rechenzentren erforderlich würden, die nicht den „rechtskonformen Abschlag von 2,05 Euro abrechnen“, so Deh. Auf Nachfrage war zunächst nicht zu erfahren, wie die AOKen nun technisch vorgehen wollen: Möglich ist aber, dass die Kassen einfach ihre Überweisungen selbst anpassen.
Das Vorgehen der Apothekerverbände beim Zwangsrabatt hat das Vertrauen der Kassen offenbar erschüttert: „Das passt nicht zum Ansehen der deutschen Apothekerschaft als zuverlässiger Vertragspartner und zur guten Arzneimittelversorgung vor Ort durch die Apotheken“, erklärte Deh.
Aus Sicht des Kassenchefs hat das Vorgehen „negative Nebenwirkungen für das Vertrauen in den DAV und die LAV als seriöse Partner von Kassen und Politik“.
Auch das Vertrauen der Kassen in die Rechenzentren scheint gelitten zu haben: „Die Radikalisierung der Verbandspolitik wirft die Frage auf, ob die privatrechtliche Konstruktion der Apotheken-Abrechnungszentren noch funktionssicher genug ist […].“ Der Gesetzgeber müsse daher für mehr Sicherheit sorgen.