AOK zahlt Ärzten 80 Euro für Medikationscheck Benjamin Rohrer, 16.04.2012 11:32 Uhr
Hausärzte in der Region Nordrhein können AOK-Versicherten ab sofort Medikationschecks anbieten. Die AOK Rheinland/Hamburg hat dazu ihren Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aktualisiert: Für die Beratung können die Mediziner 80 Euro in Rechnung stellen; bei längeren Beratungen oder Konsultationen eines Facharztes zahlt die Kasse sogar 160 Euro. Die Apotheker sind nicht dabei: Für die AOK ist der Hausarzt der „erste Ansprechpartner“ in Sachen Arzneimittelberatung.
Die AOK kooperiert bereits seit November 2010 in der Hansestadt mit den Ärzten. In Nordrhein sollen die Checks nach dem gleichen Prinzip funktionieren: Stimmt der Patient einer Beratung zu, schickt die AOK dem Mediziner eine Medikationsübersicht der vergangenen vier Quartale – inklusive aller Verordnungen und Diagnosen.
Zielgruppe sind in erster Linie ältere Patienten, die mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen. Gemeinsam mit dem Institut für klinische Pharmazie der Universität Bonn identifiziert die AOK zudem Patienten, deren Medikation Interaktionsrisiken birgt. Der Arzt erstellt eine Medikationsanalyse, ändert gegebenenfalls die Behandlung und entwirft einen neuen Therapieplan für den Patienten.
Die AOK will mit der Kooperation die Arzneimittelsicherheit verbessern: „Je mehr Ärzte an der Pharmakotherapie beteiligt sind, desto höher wird das Risiko, dass es zu unerwünschten Neben- und Wechselwirkungen kommt“, heißt es. Dass die Ärzte dabei auch ihr Budget im Blick haben könnten, sieht die KV nicht als Problem: „Die Zusammenführung der Informationen soll dem Arzt dabei helfen, Entscheidungen nach medizinischen Gesichtspunkten zu treffen – wirtschaftliche Aspekte spielen eher eine untergeordnete Rolle.“
Durch den neuen Hausärztevertrag würden die Apotheker nicht benachteiligt: „Das ist keine Betrachtung contra Apotheker“, so ein Kassensprecher. Der Hausarzt sei eine Art Lotse für den Patienten: „Er ist deshalb der erste Ansprechpartner und auch für die interdisziplinäre Abstimmung zwischen allen behandelnden Ärzten in puncto Arzneimittel-Verordnungen und Arzneimittelcheck zuständig.“
Aus Sicht des Apothekerverbandes Nordrhein ist die Kooperation ein wichtiges Signal für das ABDA/KBV-Modell: „Daran kann man sehen, dass wir schon bald handfeste Ergebnisse beim ABDA/KBV-Modell vorlegen müssen“, sagt Verbandschef Thomas Preis. Seit mehreren Jahren kooperieren auch die Apotheker mit der AOK Rheinland/Hamburg: Bei der „vigo-Gesundheitspartnerschaft“ erhalten die Versicherten eine Kundenkarte, mit der es in den Apotheken Rabatte aus dem Nebensortiment gibt. Für die Beratung bei der Therapieumstellung und Dokumentation erhalten die Apotheken zudem 1200 Euro im Jahr.