Zytostatika

AOK will wieder Ausschreibungen

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Berlin -

Der AOK-Bundesverband reagiert auf die aktuelle Berichterstattung zu den hohen Gewinnmargen bei Zytoapotheken. Die Forderung: Die gesetzliche Wiedereinführung regionaler Ausschreibungsmodelle.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG) wurde den Kassen vor einigen Jahren die Möglichkeit genommen, über Ausschreibungen mit den Apotheken Vereinbarungen zur Zytostatikaversorgung zu schließen. Die AOK fordert jetzt eine Rolle rückwärts und fordert die Möglichkeit der regionalen Ausschreibungen.

„Seit Jahren problematisiert die AOK-Gemeinschaft die bestehenden Einkaufsvorteile für Apotheken bei Krebsmedikamenten“, erklärt Dr. Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung AOK-Bundesverband. Die durch die Recherche bekannt gewordenen Listen würden zeigen, dass es diese Vorteile tatsächlich immer noch gebe. „Pro angefertigter Rezeptur kann die Apotheke offenbar zum Teil mehrere Hundert Euro extra abrechnen – zusätzlich zur eigentlichen Vergütung des Arbeitspreises, der bereits auskömmlich ist. So gehen die überteuerten Beträge voll auf Kosten der Beitragszahlenden.“

Hinzukomme, dass die derzeit gesetzlich vorgesehenen Verhandlungsinstrumente der Kassen nicht geeignet seien, um zu einer fairen Vergütung zu kommen. Die Preisanpassungen über die Hilfstaxe würden nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung und – im Rahmen der Verhandlungslösung über die Schiedsstelle –nur teilweise durchgesetzt werden können.

„Die konkrete Forderung der AOK-Gemeinschaft in diesem Kontext lautet: Gebt den Krankenkassen die Möglichkeit zurück, die Belieferung der Arztpraxen mit Zytostatika in einem transparenten Verfahren regional auszuschreiben“, appelliert Richard. Schon vor Jahren ging es um Einsparungen in Höhe von mindestens 600 Millionen Euro pro Jahr. „Diese Verträge sind aber nach einer Kampagne von Apothekern und Ärzten 2017 gesetzlich verboten worden.“

Aber nicht nur die hohen Margen und „Gewinne“ der Apotheken, sondern auch die offensichtlichen Verflechtungen zwischen Ärzt:innen und beliefernden Apotheken oder Herstellbetrieben bereiten Richard Sorgen. „Aus guten Gründen gehört es zu den Grundprinzipien der Gesundheitsversorgung, dass Ärzte nicht an dem verdienen sollen, was sie selbst verordnen. Umgekehrt ist es Arzneimittellieferanten nicht erlaubt, Arztsitze zu Vertriebszwecken aufzukaufen.“

Apotheken dürfen daher keine Medizinischen Versorgungszentren gründen und Ärzt:innen sollen nicht selbst wählen, welche Apotheke die Zytostatikazubereitungen liefere. Um dem entgegenzuwirken, seien die regionalen Ausschreibungen ein geeignetes Mittel.

Es müsse verhindert werden, dass die onkologische Versorgung weiter konzentriert werde und unangemessene Gewinne zulasten der Beitragszahlenden erwirtschaftet werden, so Richard.

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