Die AOK Berlin-Brandenburg will ihre Patienten in Berlin ab 1. Dezember nur noch von Apotheken, mit denen sie einen exklusiven Vertrag geschlossen hat, mit parenteralen onkologische Rezepturen versorgen. Nach zahlreichen Gerichtsverfahren sieht sich die Kasse damit acht Monate nach dem ursprünglich geplanten Start am Ziel.
Durch die Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) in sämtlichen noch anhängigen Verfahren seien alle bislang noch bestehenden Zuschlagsverbote entfallen, teilte die Kasse mit. Die Verträge mit den fünf bereits ermittelten Ausschreibungsgewinnern könnten deshalb nun kurzfristig geschlossen werden. Im Juni hatte die AOK mitgeteilt, dass sie mit zwei Leipziger sowie mit drei Berliner Apotheken künftig Patienten in der Hauptstadt mit Zytorezepturen versorgen will.
Bislang sind alle Apotheken grundsätzlich zur Versorgung mit parenteralen Rezepturen berechtigt, abgerechnet wird nach Hilfstaxe. Die AOK hat mit ihrer Ausschreibung Anfang des Jahres Neuland betreten, denn zuvor hatte keine Kasse von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Selektivverträge für onkologische Rezepturen zu schießen. Ob sich das Modell allerdings langfristig durchsetzen wird, ist offen: Die Union hatte kürzlich im Zusammenhang mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ein Verbot der Ausschreibung diskutiert.
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