Mit ihrem Bericht zum Fehlverhalten im Gesundheitswesen will die AOK das Thema an verschiedenen Beispielen anschaulich darstellen und so die möglichen Vergehen sichtbarer machen – in der Hoffnung, noch mehr Hinweise zu bekommen und noch mehr Betrugsfälle aufzudecken. Zudem empfiehlt der Bundesverband verschiedene Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Fehlverhaltensbekämpfung – unter anderem wiederholt er seine Forderung nach der Übermittlung der Buchungsnummern aus der Warenwirtschaft.
Der Schaden durch die Betrugsfälle sei immens, wiederholt ist der Pflegebereich hier führend. Möglichkeiten zur Verhinderung von Betrug sehen die AOKen in diesem Bereich unter anderem in der Einführung eines vom Pflegegrad abhängigen Pflegebasisbudgets, das von Versicherten flexibel nach Bedarf in Anspruch genommen werden kann. So könne die Betrugswahrscheinlichkeit gesenkt und der niedrigschwellige Zugang beibehalten werden. Betrügereien mit überteuerten Pflegehilfsmittelboxen von unseriösen Anbietern hätten den Handlungsbedarf deutlich gemacht.
Aber auch im Bereich der Apotheken gebe es Nachbesserungsbedarf: Schäden entstünden hier vor allem, wenn Apotheken im Zusammenspiel mit Arztpraxen oder Versicherten an einem Fehlverhalten mitwirken und einen Teil der Rezepte nicht oder nicht vollständig – wie abgerechnet – belieferten, so der Kassenverband.
„Um derartige Fälle effizienter aufdecken und nachverfolgen zu können, wäre es erforderlich, dass die Buchungsnummer, welche die Apothekensoftware bei der Buchung der Warenabgabe vergibt, als Teil des elektronischen Datensatzes im Datenträgeraustausch im Rahmen der Apothekenabrechnung mitübermittelt wird“, heißt es im Bericht.
Hierfür müsste § 17 Absatz 6 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ergänzt werden, in dem die Vorschriften zu den Angaben bei der Abgabe eines Arzneimittels auf Rezept definiert sind. „Zum anderen könnte dies durch eine Verpflichtung erreicht werden, diese Buchungsnummer immer im Rahmen des Datenträgeraustauschs gemäß § 300 SGB V zu übermitteln.“
Diese Forderung ist tatsächlich nicht neu: Bereits nach dem letzten Bericht zum Fehlverhalten im Gesundheitswesen von 2020/21 stellte die AOK diese Forderung, um Betrugsfälle besser aufdecken zu können.
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