Honorargutachten

AOK: Was Apotheker wirklich verdienen

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Berlin -

Die Krankenkassen sehen im Gutachten ihre Chance, die Apothekenlandschaft nach ihren Vorstellungen umzugestalten. Der AOK-Bundesverband begrüßt das Gutachten daher als einen Ansatz zu mehr Transparenz in der Apothekenvergütung: „Die wichtigste Botschaft des Gutachtens ist Transparenz. Es zeigt, was Apotheken wirklich verdienen und wie es um die Arzneimittelversorgung in den Städten und auf dem Land steht“, erklärt Sabine Richard, Leiterin des Geschäftsbereichs Versorgung im AOK-Bundesverband, gegenüber APOTHEKE ADHOC.

So mache das Gutachten deutlich, dass es in Ballungsräumen Überkapazitäten gebe. „Die Apothekerschaft wehrt sich gegen jede Änderung an ihren Strukturen. Besitzstandswahrung gehört aber nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Daher geht beispielsweise die vorgeschlagene Absenkung der pauschalen Zuschläge in die richtige Richtung“, so Richard.

Es sei an der Zeit, über die Weiterentwicklung der Arzneimittelabgabestrukturen zu sprechen. Alle dazugehörigen Maßnahmen müssten sich daran messen lassen, dass sie die Versorgung verbesserten. Richard: „Die zentrale Frage ist aus meiner Sicht, ob die vollversorgende Apotheke die einzige Versorgungsform ist, die wir unterstützen. Neben vielen weiteren denkbaren Formen sind auch Versandapotheken eine wichtige Ergänzung der Arzneimittelversorgung.“

Schon vor der Veröffentlichung äußerte sich der GKV-Spitzenverband in die gleiche Richtung: Für die Kassen stehe jedenfalls fest, dass es auf absehbare Zeit keine Honorarerhöhung geben könne. Stattdessen sei eine Umverteilung anzustreben, sagte Johann-Magnus von Stackelberg. Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes warf der ABDA vor, sich mit ihrer Verweigerungshaltung selbst in diese Lage manövriert zu haben.

Kurz vor Weihnachten hatte das BMWi das Honorargutachten kommentarlos auf seiner Internetseite veröffentlicht. Auf 256 Seiten widmen sich die Experten der beauftragten Unternehmensberatung 2hm der Ausgestaltung der Handelsspannen von Apotheken und Großhandel. Die Gutachter schlagen einem Umbau des Apotheken- und Großhandelshonorars vor: So soll die prozentuale Spanne für die Apotheken auf 5 Prozent erhöht werden.

Derzeit liegt sie bei 3 Prozent. Der Fixzuschlag soll dagegen reduziert werden: von 8,35 Euro auf 5,84 Euro. Der Notdienstzuschlag soll von 16 auf 33 Cent verdoppelt werden. Die Notdienstgebühr soll unverändert bei 2,50 Euro bleiben.

Bei Rezepturen sollen Apotheken statt 90 Prozent nur noch 5 Prozent auf die Stoffe aufschlagen dürfen. Dafür soll der Arbeitspreis von derzeit mindestens 3,50 Euro deutlich auf 31 bis 61 Euro steigen. Auch der Fixzuschlag sowie der Notdienstzuschlag sollen bei Rezepturen abgerechnet werden können. Auf 14 Euro soll auch der BtM-Zuschlag steigen; nach der letzten Anhebung liegt dieser Wert derzeit bei 2,91 Euro. Für parenteralen Rezepturen schlagen die Experten ein Honorar von nur noch 22 bis 32 Euro vor. Derzeit liegt der Arbeitspreis bei mindestens 50 Euro.

Dem Großhandel gestehen die Gutachter noch 0,53 Prozent an Spanne zu. Aktuell können die Firmen 3,15 Prozent aufschlagen. Der Fixzuschlag soll laut 2hm von 70 auf 96 Cent je Packung angehoben werden. Der pauschale Teil der Vergütung soll von der Rabattierung explizit ausgeschlossen werden.

Zwischenfazit der Gutachter lautete: „Die dargestellte Preissystematik für die AMPreisV reduziert die nicht leistungsorientierten Zuordnungen, die in der aktuellen AMPreisV bestehen: Der Versandhandel wird nicht länger für Leistungen bezahlt, die er nicht erbringt, wie den Nacht- und Notdienst oder die BtM-Abgabe. Diese Leistungen werden leistungsbezogen kostendeckend vergütet. Der Aufwand für Standardrezepturen im Vergleich zu parenteralen Lösungen relativiert sich. Die bestehende Quersubventionierung der OTC- und Freiwahl-Bereiche durch Rx wird aufgehoben. Im Kern wird damit die Leistung der klassischen Apotheke durch eine leistungsorientierte Vergütung gestärkt.“

Dadurch sollen gesetzliche und private Krankenversicherung deutliche Einsparungen erzielen: 1,24 Milliarden Euro wollen die Gutachter durch die Umstellung abschöpfen. 250 Millionen Euro sollen bei Sterilrezepturen eingespart werden, 780 Millionen Euro bei den „übrigen“ Apotheken. Der Großhandel soll mit 210 Millionen Euro weniger honoriert werden als bislang.

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