Kostenerstattung

AOK warnt vor Vorkasse APOTHEKE ADHOC, 13.10.2010 11:11 Uhr

Berlin - 

Die AOK Baden-Württemberg warnt davor, die Mindestbindungsfrist für Kostenerstattungstarife in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von einem Jahr auf ein Quartal abzusenken. Die Koalitionsfraktion hatte in der vergangenen Woche einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. Die Koalition verspreche Wahlfreiheit, ohne dabei den Blick für den Nutzen und die Risiken für die Versicherten zu behalten, so AOK-Vorstandschef Dr. Rolf Hoberg.

Die Lockerung der Wechselfrist lasse die Vorzüge der Kostenerstattung, wie zum Beispiel kürzere Wartezeiten beim Arzt, weniger riskant erscheinen. „In dem Bewusstsein, ihre Entscheidung nach einem Quartal wieder rückgängig machen zu können, unterschätzen Versicherte das Risiko“, erklärt Hoberg.

So bestünde das Risiko, dass die Versicherten sich leichter von den Leistungserbringern wegen schnellerer Terminvergaben überreden ließen. Dass die Krankenkasse aber nicht die vollen Sätze für Privatpatienten begleiche, sei vielen Kassenpatienten nicht bekannt. So könnten GKV-Versicherte auf bis zu 60 Prozent der Kosten sitzen bleiben. Insbesondere für finanziell schwache Patienten sei diese Maßnahme daher gefährlich.

Zuvor hatte auch schon der GKV-Spitzenverband vor einer Verkürzung der Bindungsfrist bei der Kostenerstattung gewarnt. Eine solche Regelung könnte zu einem problematischen Wechselverhalten führen: Die Versicherten würden dazu motiviert, kostenintensive Behandlungen nicht während der Kostenerstattung durchführen zu lassen, sondern erst nach Rückkehr zum solidarisch finanzierten Sachleistungsprinzip, sagte eine Sprecherin des GKV-Verbandes in einem Interview mit dem Tagesspiegel.