Die AOK warnt Apotheker vor „Manipulationsversuchen“ seitens bestimmter Generikahersteller hinsichtlich der Austauschbarkeit von Rabattarzneimitteln. „Die falsche Aufforderung, wegen eines fehlenden Indikationsgebiets das Markengenerikum nicht auszutauschen, kann den Apotheker bares Geld kosten, denn damit werden Gesetze missachtet“, so Dr. Christopher Hermann, Verhandlungsführer Rabattverträge der AOK.
Sowohl Bundesgesundheitsministerium als auch GKV-Spitzenverband seien der klaren Rechtsauffassung, dass Arzneimittel - bei Erfüllen der anderen Kriterien - dann vom Apotheker auszutauschen sind, wenn mindestens ein gemeinsames Anwendungsgebiet vorliegt. „Das ist bei allen unseren Rabattprodukten im Vergleich zu den entsprechend wirkstoffgleichen Arzneimitteln der Fall“, so Hermann.
Der AOK-Rabattchef fordert die Generikafirmen auf, „die Apotheker nicht weiter mit derartiger Fehlinformation an der verpflichtenden Umsetzung von Gesetzesvorgaben zu hindern“. Hermann: „Die Apotheker tragen die Verantwortung für die Umsetzung der Rabattverträge durch Abgabe des entsprechenden Produkts - und haften für eine fehlerhafte Abgabe, auch wenn diese auf falschen Angaben der Pharmaindustrie beruht.“
APOTHEKE ADHOC Debatte