Nachprüfungsverfahren

AOK-Verträge geraten ins Stocken

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Das Bundeskartellamt hat die zweite Runde der AOK-Rabattverträge vorerst gestoppt, berichtet der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Ein Mitgliedsunternehmen des Verbandes habe am 25. September beim Bundeskartellamt einen Nachprüfungsantrag gestellt - mit Erfolg. Für etwa die Hälfte der ausgeschriebenen Wirkstoffe dürfe die AOK mindestens bis zur Verhandlung vor der Bundesvergabekammer am 24. Oktober keine Verträge abschließen, so der BAH. Die AOK muss mit weiteren Verträgen bis zum Abschluss des Nachprüfungsverfahrens und einer Entscheidung der Bundesvergabekammer warten, berichtet der BAH.

Die Vergabekammer habe damit ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien und das Vergaberecht bei Rabattverträgen anzuwenden sei. Dem BAH zufolge bereiten weitere Hersteller Nachprüfungsanträge vor beziehungsweise haben diese bereits eingereicht.

Eigentlich wollte die AOK Baden-Württemberg, die federführend die Rabattverhandlungen für alle Ortskrankenkassen führt, die neuen Vertragspartner am 1. Oktober bekannt geben. Je nach Ausgang der mündlichen Verhandlung am 24. Oktober, könnten die Verträge sogar möglicherweise nicht wie geplant zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, teilte der BAH gegenüber dem Magazin „Spiegel“ mit.

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