Bundessozialgericht

AOK-Versicherte klagt wegen Datenweitergabe

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Vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klagt am kommenden Dienstag eine AOK-Versicherte gegen ihre Krankenkasse. Sie will wissen, welche über sie gespeicherten Daten die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland an wen weitergeleitet hat und auf welche Weise. In den ersten Instanzen war die Versicherte mit ihrem Auskunftsanspruch unterlegen.

Der Klägerin zufolge hat die AOK ihre medizinischen Daten über das Internet versandt und ohne Erlaubnis an die Stadtverwaltung Kaiserslautern und die Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Die Versicherte will von der Kasse genau wissen, welche Daten weitergegeben wurden. Die AOK hatte diese Auskunft verweigert.

Das Sozialgericht Speyer hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Im Berufungsverfahren hatte auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) gegen die Versicherte entschieden: Der erforderliche Verwaltungsaufwand, um Auskunft über die nicht automatisiert gespeicherten Daten zu erteilen, erscheine gegenüber dem Informationsinteresse als unverhältnismäßig.

Die Klägerin hätte ihre Anfrage laut LSG beschränken müssen, so dass der Kasse ein verhältnismäßiger Aufwand entstehe. So wecke die Versicherte den Verdacht, die Kasse durch eine Überflutung mit Anträgen schikanieren zu wollen. Zudem betreibe die Frau eine Vielzahl von Parallelverfahren mit ähnlicher Intensität, so das LSG.

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