Die AOK Baden-Württemberg steht vor einer schwierigen Entscheidung: Zwar hat das Sozialgericht Stuttgart nach Weihnachten zu Gunsten der Kasse entschieden und die neuen Rabattverträge für rechtmäßig erklärt. Doch bereits zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in seiner Grundsatzentscheidung die Vergabekammern für zuständig erklärt und eventuell anders lautende Sozialgerichtsurteile abgelehnt.
Sollte die AOK nun dennoch neue Verträge umsetzen, drohen der Kasse Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Einem Bericht des Handelsblatts zufolge haben bereits verschiedene Pharmaunternehmen entsprechende Anträge bei den Vergabekammern gestellt. Um sicher zu gehen müsste die AOK also das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten, das allerdings erst 2009 erwartet wird. Da die AOK mit den neuen Rabattverträgen in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro sparen wollte, drohen ebenfalls gewaltige Verluste, wenn die Verträge nicht zu Stande kommen - ein klassisches Dilemma.
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