Entlassmedikation

AOK: Standards für Arztbriefe

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Immer wieder kommt es an der Schnittstelle zwischen Krankenhaus und weiterbehandelndem Arzt zu Problemen: Wichtige Akutmedikamente würden nicht fortgeführt oder zu lange weiter verordnet. Dauermedikationen, die vom Krankenhausarzt neu verordnet würden, setze der Hausarzt teilweise ab. Der AOK-Bundesverband fordert daher in seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle, dass Arztbriefe künftig einheitlicher und mit Angaben zu Therapiedauer und Begründungen zu den Verordnungen versehen werden sollten.

Demnach sollen Krankenhäuser dem weiterbehandelnden Arzt künftig „unverzüglich und schriftlich“ die Therapievorschläge mitteilen. Außerdem sollen die Ärzte angeben, wie lange jedes Medikament eingenommen werden soll. Wird die vorstationäre Behandlung geändert oder werden Medikamente abgesetzt, soll der Krankenhausarzt dies künftig begründen. Bislang ist lediglich vorgeschrieben, dass das Krankenhaus im Anschluss an die stationäre Behandlung den Vertragsarzt informieren soll. In welcher Art und wie schnell, ist Sache des Krankenhauses.

Eine weitere Forderung der AOK greift das Thema Wirtschaftlichkeit auf: Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, ein Softwaresystem einzusetzen, das eine wirtschaftliche Verordnung absichert. Diese soll Informationen zu Tagestherapiekosten, Indikationen, Preise und Hinweise zum therapeutischen Nutzen enthalten. Bislang müssen nur Vertragsärzte über eine solche Software verfügen.

Zudem fordert der AOK-Bundesverband Sanktionsmöglichkeiten, falls Krankenhäuser sich nicht an die Vorgaben halten. Details sollen in Rahmenverträgen geregelt werden.

 

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