Parenterale Rezepturen

AOK sind Hände gebunden Désirée Kietzmann, 21.05.2010 17:28 Uhr

Berlin - 

Die AOK Berlin-Brandenburg darf in ihrer Ausschreibung von onkologischen Rezepturen bis auf Weiteres keine Zuschläge erteilen. Das Landessozialgericht (LSG) Brandenburg verlängerte in einem Eilbeschluss die aufschiebende Wirkung der Beschwerde. Damit sei der Kasse die Erteilung von Zuschlägen untersagt, sagte ein Sprecher des Gerichts gegenüber APOTHEKE ADHOC. Über die Rüge der Kläger muss in der Hauptsache entschieden werden.

In einem weiteren Verfahren hat das LSG bereits einen Beschluss gefasst und die Angelegenheit an die Vergabekammer Brandenburg zurück verwiesen. Diese muss sich nun erneut mit der Ausschreibung beschäftigen. Die Vergabekammer habe sich bislang nicht inhaltlich mit den relevanten Rügen selbst auseinander gesetzt, sagte der Sprecher. Vielmehr seien die Anträge aus formalen Gründen abgewiesen worden.

Bislang ist unklar, wann mit einer Entscheidung der Vergabekammer zu rechnen ist, zumal inzwischen weitere Anträge vorliegen, mit denen sich die Behörde noch nicht beschäftigt hat.