Rabattverträge

AOK siegt vor Gericht

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Die AOK hat im Rechtsstreit um die Rabattverträge einen ersten Sieg vor dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg erzielt. Laut Mitteilung der verhandlungsführenden AOK Baden-Württemberg wiesen die LSG-Richter die Klage eines Pharmaunternehmens gegen die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg zurück. „Wir sind einer wahren Verfahrensflut von unterlegenen Bietern ausgesetzt. Die Auseinandersetzung ist noch nicht gewonnen, aber wir haben einen ganz wichtigen Etappensieg erzielt“, sagte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann.

Trotz zahlreicher nicht abgeschlossener Verfahren hält die AOK am Start der Rabattverträge zum 1. März fest. „Die bisher vorliegenden drei Entscheidungen von Vergabekammern haben das Vorgehen der AOK umfänglich bestätigt“, sagte Hermann gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Viel Zeit bleibt der Kasse allerdings nicht mehr: Ist bis zum 2. März keine endgültige Entscheidung gefallen, sind die Hersteller nicht mehr an ihre Angebote gebunden. Die AOK geht aber ohnehin davon aus, dass die Rabattverträge pünktlich starten: Der Zeitraum von drei Monaten zwischen Vorabinformation und „Scharfschaltung“ des Vertrags genüge den Pharmaunternehmen, um eine hinreichende Lieferfähigkeit zu gewährleisten.

Die Hersteller sehen das erwartungsgemäß anders. Sie wollen nicht auf Verdacht produzieren, solange nicht sicher ist, ob die Rabattverträge überhaupt umgesetzt werden. Das hängt nun maßgeblich vom Landessozialgericht in Essen ab: Die meisten Landesvergabekammern haben ihre Fälle an die beim Bundeskartellamt angesiedelte Vergabekammer des Bundes verwiesen. Diese Entscheidungen stehen noch aus; Beschwerden können Hersteller und AOK dann nur beim LSG Essen einlegen.

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