Rabattverträge

AOK siegt unter Zeitdruck

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Die AOK kann im Rechtsstreit um die Rabattverträge weitere Teilerfolge verbuchen: In den bisherigen Verhandlungen ist die Vergabekammer des Bundes dem Vernehmen nach den Argumenten der Kasse gefolgt. Kleinere Mängel bei der Ausschreibung werden von der Behörde offenbar als nicht zu gravierend angesehen. Doch die AOK hat ein Zeitproblem: Die Bindefrist für die Gebote der Generikaunternehmen endet am 2. März. Bis dahin muss die Kasse Zuschläge erteilen.

Bislang gibt es allerdings erst eine rechtskräftige Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Stuttgart. Mit einer weiteren Ausnahme liegen alle anderen Verfahren derzeit bei der Vergabekammer des Bundes. Fast täglich werden derzeit die Nachprüfanträge der Hersteller bei der Behörde verhandelt. Gegen ihre Entscheidungen können die Unternehmen sich beim LSG Essen beschweren.

Doch die Vergabekammer des Bundes hat erst in einem Fall entschieden und den Nachprüfantrag abgelehnt. Die schriftliche Begründung steht noch aus. Erst nach deren Zustellung beginnt die zweiwöchige Beschwerdefrist zum LSG.

Die AOK habe bei der Vergabekammer deshalb beantragt, die Zuschläge vorläufig erteilen zu dürfen, bestätige Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann gegenüber APOTHEKE ADHOC. Doch Beobachtern zufolge besteht in diesem Punkt wenig Aussicht auf Erfolg - die Vergabekammer will anscheinend erst rechtliche Klarheit.

Doch auch unter den Herstellern besteht keine Einigkeit. Während manche Unternehmen bis zuletzt vor Gericht kämpfen wollen, streichen andere die Segel. Hersteller, die auf einen Zuschlag hoffen, unterstützen in den Verhandlungen dem Vernehmen nach sogar die Position der Kasse. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) hatte seine Mitglieder und Unternehmen anderer Verbände gestern zu einer internen Krisensitzung geladen.

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