Die AOK Rheinland/Hamburg bekommt aus dem Gesundheitsfonds zusätzliche Gelder in Höhe von 69 Millionen Euro. Die Kasse hatte gegen einen Bescheid des Bundesversicherungsamtes (BVA) geklagt und vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) Recht bekommen.
Im Gesundheitsfonds, den das BVA verwaltet, werden die Einnahmen der Krankenkassen gesammelt und nach einem Schlüssel verteilt. Berücksichtigt werden neben der Versichertenzahl unter anderem das Alter, das Geschlecht und das Erkrankungsrisiko der Versicherten („morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich“).
Durch eine gesetzliche Neuregelung wurden die Zuweisungen für Versicherte, die im Ausland wohnen, gekürzt. Hiervon war die AOK Rheinland/Hamburg in besonderem Maße betroffen, da sie traditionell sehr viele Personen versichert, die im Ausland leben.
Die AOK hielt die BVA-Entscheidung insbesondere deshalb für rechtswidrig, weil im Jahr 2014 die Neuberechnung erfolgte, obwohl ihr im Jahr 2012 eine günstigere Berechnung per Bescheid mitgeteilt worden war. Die AOK war der Meinung, dies beeinträchtige nachträglich ihre Finanzplanung und sei unzulässig.
Das LSG gab der Kasse Recht und hob den angefochtenen Bescheid unter Verweis auf den Vertrauensschutz der Krankenkassen bei ihrer Finanzplanung auf. Dieser Rechtsgrundsatz werde durch die Reduzierung der Zuweisungen verletzt. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde Revision zum Bundessozialgericht (BSG) zugelassen.
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