Packungsgrößenverordnung

AOK: Rabattvertrag sticht N-Größe

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Durch die Einführung der neuen Spannbreiten für Normgrößen sind eine Reihe von Rabattarzneimitteln in der Apothekensoftware nicht mehr mit einem N-Kennzeichen versehen. Die AOK erwartet dennoch, dass ihre Verträge umgesetzt werden: „Wir empfehlen den Apotheken, auf jeden Fall die Rabattverträge zu bedienen, egal ob die Präparate mit einem N-Kennzeichen in der Software hinterlegt sind oder nicht. Damit sind sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite“, sagte AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Seit Jahresbeginn können unterschiedliche Stückzahlen gegeneinander ausgetauscht werden - vorausgesetzt, die Packungen tragen die gleiche Normgröße. Diese Neuregelung sollte die Substitution erleichtern. Die AOK legt die Novelle deshalb pragmatisch aus: „Nach unserer Auffassung sind auch bisherige N-Größen derzeit parallel abgabefähig, schließlich dürfen die Präparate noch bis Juni ein Normkennzeichen tragen“, sagt Hermann.

Dass die Hersteller bereits zum Jahreswechsel ihre N-Kennzeichen entsprechend der neu eingeführten Spannen melden mussten, stößt bei der AOK auf Unverständnis: „Die Interpretation des Bundesgesundheitsministeriums halten wir für zu eng“, sagt Hermann. Die neuen Regelungen seien deutlich verfrüht in der Software umgesetzt worden.

Die enge Auslegung des Gesetzes lasse die Übergangsregelung ins Leere laufen. „Die Abverkaufsfrist macht nur dann Sinn, wenn man alte und neue N-Größen gegeneinander austauschen kann. N ist gleich N, das war schon immer unsere Rechtsauffassung“, sagt Hermann. Dass die Apotheken damit die Rabattverträge aus dem Kopf bedienen müssten, findet Hermann problematisch: Es sei nicht praktikabel, dass die EDV diesen Austausch nicht mehr unterstütze.

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