Auf der Aut-idem-Liste stehen bislang erst zwei Wirkstoffe, einer davon ist Ciclosporin. Bei dem Immunsuppressivum ist eine Substitution laut der Vereinbarung von Krankenkassen und Apothekern ab April ausgeschlossen. Bei anderen Wirkstoffen dieser Kategorie setzen die Kassen dagegen noch immer auf Austausch und maximale Einsparungen: Die AOK hat neue Rabattverträge über das Immunsuppressivum Tacrolimus geschlossen – die ebenfalls im April starten.
Wegen rechtlicher Auseinandersetzungen bei der zwölften Rabattvertragsrunde konnte die Kasse auch die Zuschläge für Pantoprazol und Fentanyl erst mit Verspätung erteilen. Rabattpartner für Tacrolimus sind der indische Hersteller Panacea Biotec sowie die Stada-Tochter Aliud und die zum indischen Hersteller Torrent gehörende Firma Heumann.
Die Vertragspartner haben den Wirkstoff jeweils in allen acht ausgeschriebenen Gebietslosen gewonnen – zumindest regionale Unterschiede gibt es also für AOK-Versicherte nicht.
Dennoch werden Rabattverträge über Wirkstoffe mit geringer therapeutischer Breite kritisch gesehen. Die DAK-Gesundheit hatte im vergangenen Jahr vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) ihre Rabattverträge über Tacrolimus durchgesetzt. Seit Juli ist Panacea auch hier Rabattpartner. Der Originalhersteller Astellas (Prograf/Advagraf) hatte ohne Erfolg gegen die Ausschreibung geklagt.
Bei der KKH hat neben Aliud und Heumann ein Reimporteur den Zuschlag für das Immunsuppressivum erhalten: Seit Juli ist CC Pharma einer von drei Rabattpartnern der Kasse. Auch über diese Ausschreibung wurde vor der Vergabekammer des Bundes und dem OLG Düsseldorf gestritten.
Tacrolimus gehört zu den Wirkstoffen, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) gerne auf die Aut-idem-Liste setzen würde. Doch über den Substitutionsausschluss verhandeln demnächst andere: Der Bundestag hat beschlossen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sich künftig um die Erstellung der Liste kümmern soll. Das Gesetz tritt voraussichtlich im April in Kraft.
DAV-Chef Fritz Becker fordert bei dem Thema ein gesondertes Mitspracherecht für die Apotheker. Denn im G-BA ist die ABDA ist nicht vertreten.
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