Krankenkasse

AOK: Rabattverträge nicht vor Juni

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Die AOK hat nun eingeräumt, dass sie Rabattverträge nicht wie geplant zum 1. März in Kraft treten werden. AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann spricht von einer „Verfahrensverschleppung“ seitens der Pharmaindustrie: „Der Start der Rabattverträge zum 1. März ist wegen des Taktierens einzelner Pharmaunternehmen daher leider nicht mehr möglich.“ Hermann geht nun von einer Umsetzung ab 1. Juni aus.

„Wir haben vorsorglich die Pharmaunternehmen gebeten, ihre Angebote bis zum 2 . Mai zu verlängern. Bis dahin werden die noch anhängigen Verfahren entschieden sein, so dass es dann endlich losgehen kann“, sagte Hermann. Die Pharmafirmen hätten so genügend Zeit, sich auf die Produktion vorzubereiten. Bereits im September hatte die AOK den geplanten Starttermin der neuen Verträge von Anfang Januar auf den 1. März verschoben.

Doch die AOK ist in dieser Woche der Umsetzung der Rabattverträge einen weiteren Schritt näher gekommen: Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte am Dienstag der AOK ein rechtskonformes Ausschreibungsverfahren bescheinigt, teilte die Kasse mit. Der Senat habe in seiner Entscheidung die Nachprüfungsanträge des klagenden Pharmaunternehmens vollumfänglich abgewiesen. Vor dem LSG Baden-Württemberg seien damit alle Verfahren abschließend zu Gunsten der AOK entschieden.

Alle Nachprüfungsanträge bei der Vergabekammer des Bundes landen beim zuständigen LSG Essen. Hier hatte die AOK auch einen juristischen Rückschlag hinnehmen müssen: Das LSG hat der Kasse in einem Fall verboten, die Zuschläge vorab zu erteilen. Die Vergabekammer hatte dies auf Antrag der AOK zunächst gestattet.

Zumindest die Apotheker müssen sich erstmal keine Sorgen machen. Alles deutet auf eine neue Friedenspflicht hin. Derzeit erarbeite die AOK mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) „praktische Übergangslösungen im Sinne aller Beteiligten“, sagte Hermann. Retaxtationen soll es den Vernehmen nach nicht geben, bis sich die Verträge eingespielt haben.

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