Apotheken-Ausschreibung

AOK: Preis nicht allein entscheidend Désirée Kietzmann, 20.01.2010 14:43 Uhr

Berlin - 

Die AOK Berlin-Brandenburg weist die Kritik an ihrer Ausschreibung für parenterale Rezepturen zurück: „Es geht nicht nur um den Preis“, sagte ein Sprecher der Kasse gegenüber APOTHEKE ADHOC. Apotheken, die sich um die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen bewürben, müssten umfangreiche Nachweise über die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards erbringen.

Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) hatte Bedenken hinsichtlich der Qualität der Versorgung geäußert. Denn in der AOK-Ausschreibung wird als Zuschlagskriterium lediglich der niedrigste Preis genannt.

Die qualitativen Aspekte seien in den Teilnahmebedingungen der Ausschreibung berücksichtigt, sagte der AOK-Sprecher. Demnach muss die Apotheke versichern, dass sie bestimmte Anforderungen an die Herstellungspraxis einhält. Insgesamt muss der Bieter durch 14 Eigenerklärungen zu den einzelnen Produktionsaspekten seine Eignung nachweisen. Dazu zählen unter anderem die Plausibilitätsprüfung der ärztlichen Verordnung, der sachgerechte Umgang mit den Ausgangsstoffen, die korrekte Herstellung, Endprüfung sowie Dokumentation der Rezepturen.

„Die geforderten Nachweise orientieren sich an den Leitlinien der Bundesapothekerkammer“, sagte der AOK-Sprecher. Im Vergabeverfahren würden nur Apotheken berücksichtigt, die die Voraussetzungen erfüllen. Letztendlich sei dann allerdings der Preis ausschlaggebend.

Bis 1. April will die AOK Berlin-Brandenburg die Zuschläge erteilt haben. Die Ärzte sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Rezepturen bei dem Gewinner des Losgebietes, in dem sich ihre Praxis befindet, zu bestellen. „Werden die Rezepturen für AOK-Patienten aus anderen Apotheken bezogen, kann keine Abrechnung stattfinden“, sagte der AOK-Sprecher.

Die AOK wird nach Erteilung der Zuschläge Arztpraxen und Apotheken sowie deren Verbände umfassend informieren. Die Verträge sind zunächst auf ein Jahr beschränkt. Die Kasse plant eigenen Angaben zufolge, in einer Folgeausschreibung auch die Versorgung in Brandenburg mit einzubeziehen.