ABDA und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind derzeit auf der Suche nach einer passenden Modellregion für das gemeinsame Arzneimittelversorgungskonzept. Zu den Favoriten zählt Thüringen. Die dort vertretene AOK Plus stellt nun klar: „Hinter der Idee des ABDA/KBV-Modell sehen wir einen interessanten Ansatz, den es zu verfolgen gilt.“ Der derzeitige Detaillierungsgrad sei aber nicht ausreichend, um effektive Veränderungen in der Versorgung herbeizuführen.
Aus Sicht der AOK Plus muss das von Apothekern und Ärzten entworfene Versorgungskonzept „noch deutlich detaillierter und ausgewogener untersetzt werden“. Dies könne aber nur gemeinsam und auf freiwilliger Basis gelingen.
Insbesondere die im Änderungsantrag zum Versorgungstrukturgesetz (VStG) vorgesehene Schiedsstellenregelung ist der Kasse ein Dorn im Auge: Sollte Thüringen als Modellregion in Frage kommen, sei die AOK Plus nicht bereit, ein „Zwangsmodell“ zu unterstützen.
Auch bei der AOK Nordwest stößt der Änderungsantrag auf Kritik: Zwar seien Wirkstoffverordnung und Medikationsmanagement generell sinnvoll, sagte der Vorstandsvorsitzender der Kasse, Martin Litsch. „Das ist aber heute alles schon möglich.“ Außerdem könnten durch das ABDA/KBV-Modell die „gut funktionierenden Rabattverträge erheblich gestört“ werden.
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