Inkontinenzversorgung

AOK Nordwest verteidigt Honorarkürzung

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Berlin -

Die AOK Nordwest will Apotheken im kommenden Jahr deutlich weniger für die Versorgung der Kund:innen mit aufsaugenden Inkontinenzprodukte bezahlen. Die Krankenkasse kündigte deshalb alle bestehenden Verträge. Die Anpassung der Vereinbarung sei dringend notwendig gewesen, sagt eine Sprecherin. Sie werde „derzeit erfolgreich umgesetzt“. 

Die Versorgung der Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen weist der AOK Nordwest zufolge dringenden Handlungsbedarf auf. „Nach umfangreichen Verhandlungsgesprächen mit verschiedensten Verhandlungspartnern wurde nun ein neuer Vertrag zur qualitativ hochwertigen Versorgung unserer Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen geschlossen.“ Die Kasse kündigte die Vereinbarung mit den Apotheken zum 31. Januar 2022 und schlägt eine pauschale Vergütung von knapp 12 Euro monatlich vor.

Die Preise resultierten aus den Verhandlungen mit kleineren aber auch bundesweit tätigen Leistungserbringern. Auch mit den Apotheken würden Verhandlungen geführt, so die Sprecherin. „Bei der Kalkulation der neuen Preise sind auf unserer und auf der Seite der Verhandlungspartner die bisherigen Versorgungsmengen, die Einkaufspreise aber auch die nötigen Service- und Dienstleistungsaspekte berücksichtigt worden.“ Die Preise unterlägen einer ausführlichen Mischkalkulation. „Die Verhandlungspartner haben uns ausdrücklich zugesichert, dass die Preise eine auskömmliche, wirtschaftliche, zweckmäßige und gleichermaßen qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten gewährleisten.“

Der neu geschlossene Versorgungsvertrag habe die Vorteile und den Nutzen der Versicherten im Blick, wirbt die Kasse. „So wurde der mögliche Service für die Versicherten in vielen entscheidenden Punkten verbessert.“ Neu seien etwa mindestens zwei für den jeweiligen Versicherten geeignete mehrkostenfreie Produktmuster, die Dokumentation „aller Beratungen sowie aller erforderlichen Angaben wie die Gründe zu möglichen mehrkostenpflichtigen Versorgungen, eine verpflichtende unverzügliche Lieferung innerhalb von 48 Stunden und eine fest vereinbarte Abfrage der Zufriedenheit mit der Versorgung beim Kunden nach spätestens vier Wochen zur Kontrolle der erbrachten Service- und Produktqualität.

Der Vorwurf aus Apotheken, der neue Vertrag sorge für eine schlechtere Versorgung, lässt die Kasse nicht gelten: „Ein generell hoher Produktstandard und auch ein Angebot von verschiedenen Herstellern je Leistungserbringer bleibt zudem als Standard im Vertrag erhalten.“ Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) fordert die Mitglieder:innen unterdessen auf, abzuwarten und dem neuen Vertrag noch nicht beizutreten. Insgesamt seien 1575 Apotheken von der Kündigung betroffen.

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