AOK mit „Plan B“ Alexander Müller, 31.10.2007 16:21 Uhr
Sollte die Vergabekammer des Bundeskartellamtes im Fall Rabattverträge nicht zu einem schnellen Urteil kommen, hat die AOK einen „Plan B“. Zwar gehe man nach wie vor davon aus, dass zum 1. Januar 2008 die neuen Verträge in Kraft treten, teilte der Vorstandsvize der verhandlungsführenden AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, mit. Sollte sich das Verfahren jedoch weiter verzögern, sollen offenbar die alten Verträge fortgesetzt werden: „Mit den Apotheken wurde vereinbart, dass die Abgabe von bisher rabattierten Arzneimitteln bis in den Februar 2008 hinein problemlos möglich ist.“ Dadurch hätten Apotheken und Großhandel Planungssicherheit, so Hermann. Die voraussichtlich neuen Partner könnten sich aufgrund der Vorabinformation ja schon darauf einstellen, später einzuspringen.
„Aus meiner Sicht ist das nicht rechtens“, erklärt der Jurist Dr. Alexander Natz auf einer Tagung des Deutschen Generikaverbandes in Berlin. Für die Kassen sei es zwar nicht schwer, de-facto-Verträge mit den Herstellern zu schließen, und „ein einmal geschlossener Vertrag ist nur schwer wieder aufzuheben“, sagte der Rechtsexperte für den Pharmamarkt. Jedoch seien die Vorgaben des Vergaberechts jetzt allgemein bekannt, per Fax geschlossene Verträge zwischen Kassen und einzelnen Herstellern daher angreifbar. Die Hersteller sollten der AOK daher schriftlich mitteilen, dass sie über alle Ausschreibungen informiert werden möchten, rät Natz. Auch Apotheker müssten sich von 2008 an nicht mehr an die alten Verträge halten und hätten keine Retaxierungen zu befürchten, meint Natz.
Zuletzt hatten sich der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VfA) an die Europäische Kommission gewandt und wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die Portfolioverträge einiger Betriebskrankenkassen mit Herstellern geäußert. Auf eine entsprechende Anfrage der Kommission muss nun die Bundesregierung innerhalb von zwei Monaten antworten. Mit den Verträgen der AOK seien die Portfolio-Verträge jedoch nicht vergleichbar, kommentierte Hermann das Verfahren. Die anstehenden Rabattverträge für die beiden kommenden Jahre seien davon nicht betroffen, so der AOK-Unterhändler.