Mehrkostenregelung

AOK: Keine Vorteilnahme durch Apotheken

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Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) klar gestellt hat, dass auch bei der Mehrkostenregelung Apotheken- und Herstellerabschlag zu leisten sind, erhöht nun die AOK Baden-Württemberg den Druck auf die Verhandlungspartner: Die Kasse forderte den GKV-Spitzenverband und den Deutschen Apothekerverband (DAV) auf, die Abrechnung von Wunscharzneimitteln schnellstmöglich rechtskonform zu regeln.

„Die Apotheken berechnen den Patienten derzeit den vollen Preis für das Vorkasse-Arzneimittel, obwohl der Gesetzgeber dies so in der Gesetzesbegründung ausdrücklich ausgeschlossen hat“, sagt der stellvertretende AOK-Vorsitzende Dr. Christopher Hermann. Dies bringe der Apotheke einen „aufwandslosen Mehrgewinn“ für jedes Wunscharzneimittel von mindestens 2,05 EUR. Der Hersteller profitiere im weiteren durch prozentuale Einsparungen am Herstellerabschlag.

Dabei wird laut Hermann deutlich, „wer allein ein Interesse an einer möglichst häufigen Inanspruchnahme der Wunscharzneimittelregelung hat“: Insofern wundere es auch nicht, dass Hersteller- und Apothekerverbände medienwirksam darauf hinarbeiteten, dass Krankenkassen ihren Versicherten bei der Kostenerstattung keine Mehrkosten für entgangene, gesetzliche Rabatte abziehen. Das Gesetz sage eindeutig, dass den Krankenkassen keine Mehrkosten entstehen dürften.

Dass die Verbände den Kassen öffentlich die hohen Mehrkosten für die Versicherten vorwürfen, sei absolut grotesk. „Sofern an der überflüssigen Regelung insgesamt überhaupt festgehalten werden soll, ist zumindest eine Vorteilnahme von Herstellern und Apotheken zu Lasten der Versicherten auszuschließen“, so Hermann. Der GKV-Spitzenverband und der DAV seien umgehend in der Pflicht, endlich eine Direktabrechnung der Rabatte auch für Wunscharzneimittel zu vereinbaren. Hermann fordert, die elektronische Abrechnung auch bei Vorkasse-Arzneimitteln vorzugeben. „Die Berücksichtigung pauschaler Komponenten, etwa für Rabattverträge, kann in der Apotheke ebenfalls problemlos softwareunterstützt erfolgen“, so Hermann.

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