Krankenkassen

AOK: Kein Arzttermin in 3 Tagen

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Die AOK Rheinland-Hamburg darf ihren Service „Arzttermin in 3 Tagen“ ab sofort nicht mehr bewerben. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Die Kasse kann gegen den Beschluss noch Widerspruch einlegen.

Die AOK hatte ihren Versicherten als kostenlose Zusatzleistung angeboten, bei der Terminfindung insbesondere bei Fachärzten behilflich zu sein. Die drei Tage Garantie bezog sich allerdings nicht auf den tatsächlichen Arzttermin, sondern auf den Rückrufservice der Kasse. Die Wettbewerbszentrale hatte in der Offerte eine Irreführung der Verbraucher nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gesehen und die AOK abgemahnt.

Eine Sprecherin der Kasse sagte gegenüber APOTHEKE ADHOC, man habe auf den Gerichtsbeschluss umgehend reagiert; der Service werde ab sofort nicht mehr beworben. Ob die AOK weiter vor Gericht für ihren 3-Tage-Service kämpfen will, konnte sie noch nicht sagen.

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