Rabattverträge

AOK kann nicht länger warten

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Die AOK sieht sich im Rechtsstreit um die Rabattverträge fast am Ziel: „Ich gehe davon aus, dass wir die Verträge noch in diesem Monat unter Dach und Fach bringen“, sagte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann gegenüber APOTHEKE ADHOC. Mit dem Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg liege ein Urteil über den Rechtsweg vor, in der Sache werde das LSG noch im Februar entscheiden.

„Wir werden nicht über den Monat hinaus warten. Das können wir auch nicht, weil die Angebotsfrist der Hersteller am 29. Februar abläuft“, so Hermann. Zudem steht ein erhebliches Einsparpotenzial auf dem Spiel: Nach eigener Berechnung könnte die Kasse in den kommenden beiden Jahren rund eine Milliarde Euro mit den Rabattverträgen einsparen. Sollte das LSG auch in der Hauptfrage zu Gunsten der AOK entscheiden, bestünde für alle erteilten Zuschläge ein so genannter einstweiligen Rechtsschutz, und die Kasse könnte die Rabattverträge zu allen 82 Wirkstoffen umsetzen. Dieser Schutz wäre laut Hermann auch nicht mehr anfechtbar.

In der Frage des Rechtsweges haben die Richter dagegen die Revision vor dem Bundessozialgericht zugelassen: „Ich gehe davon aus, dass die Beschwerde vor das BSG geht, und im Kern ist das auch zu hoffen, damit wir eine höchstrichterliche Klarstellung bekommen“, meinte Hermann. Mit dem Urteil des LSG sei aber bereits klargestellt, dass das Sozialgesetzbuch und nicht das Vergaberecht greife: „Aufgrund dieses Urteils bin ich sehr optimistisch.“

Die Gegenseite beruft sich dagegen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG). Kurz vor Weihnachten hatte das OLG die Zuschlagsverbote der Vergabekammern in Düsseldorf und Bonn in einem Grundsatzbeschluss bestätigt - „und zwar ungeachtet etwaiger anderslautender Entscheidungen der Sozialgerichte“, hieß es in der Begründung. Für ein abschließendes Urteil werde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abgewartet. Die Sozialgerichte könnten in der Sache hingegen nicht angerufen werden, so das OLG.

Hermann sieht das anders: „Es scheint sich eine Rechtsmeinung zu verfestigen, denn bis auf das OLG und die Vergabekammern stützen uns alle Entscheidungen.“ Auch vor einem EuGH-Urteil, dass die Kassen letztlich doch als öffentliche Auftraggeber definieren könnte, fürchtet sich Hermann nicht: „Dieser Zeithorizont ist so weit weg, das wird unsere Verträge nicht mehr tangieren.“

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