AOK kämpft um Apotheker-Vertrag APOTHEKE ADHOC, 13.06.2018 12:24 Uhr
Der juristische Streit um die die Impfstoffvereinbarung zwischen dem Berliner Apotheker-Verein (BAV) und der AOK Nordost geht weiter. Die Kasse hat Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes eingelegt. Die beim Bundeskartellamt angesiedelte Kontrollstelle hatte den Vertrag für die kommende Saison für ungültig erklärt. Bis eine endgültige Entscheidung fällt, kann es jetzt also noch dauern.
Der Fall geht nun ordnungsgemäß an das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG). Wie lange es dauert, bis dort eine Entscheidung fällt, ist hingegen noch nicht abzusehen. Die Vergabekammer hatte klargestellt, dass sie Ausschreibungen grundsätzlich für zulässig hält – obwohl diese 2017 mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) gestrichen wurden. Die Prüfer kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Vereinbarung aus Berlin die Ärzte in ihrer Verschreibungspraxis lenkt.
Denn: Für den quadrivalenten Impfstoff ist in der Vereinbarung pro Dosis ein Betrag von 10,95 Euro plus Mehrwertsteuer vorgesehen. Kümmert sich eine Apotheke in Eigenregie um die Beschaffung eines Grippeimpfstoffs, muss sie selbst zusehen, dass sie kostendeckend arbeiten kann. Die beiden verfügbaren quadrivalenten Impfstoffe Vaxigrip tetra (Sanofi) und Influsplit tetra (GSK) haben einen Listenpreis von 13,11 Euro pro Dosis in der Zehnerpackung – also deutlich mehr, als mit der AOK vereinbart wurde. Über seine Tochterfirma D.S.C. hatte der BAV allerdings eine Vereinbarung mit Mylan geschlossen. Die Ärzte wurden angehalten, den Impfstoff ohne Nennung eines Herstellers zu bestellen.
Da es sich bei dem Vertrag zwischen AOK und den Apothekern um einen öffentlichen Auftrag handele, sei hier das Vergaberecht einschlägig, so die Vergabekammer. Das könne auf drei Arten umgesetzt werden: Entweder ein Vergabeverfahren mit den Apothekern als Ausschreibungsadressaten, ein Vergabeverfahren den Herstellern gegenüber oder ein Open-House-Verfahren, wie es in Niedersachsen bereits zur Anwendung kommt.
Die Impfstoffvereinbarung in Berlin existiert bereits seit 2011 und funktioniert wie folgt: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) fordert die Mediziner auf, Grippeimpfstoffe generisch zu verordnen und die Bestellungen möglichst früh in einer Apotheke ihrer Wahl abzugeben. Überlässt die Praxis ihrem Lieferanten die Auswahl des Impfstoffs, gilt ein zwischen den Vertragspartnern vereinbarter Festpreis pro Impfdosis.
Der BAV wiederum schließt über D.S.C. Verträge mit den Herstellern. Der frühzeitige Auftragseingang ermöglicht es den Firmen, ihre Produktion entsprechend dem Bedarf zu planen; in den vergangenen Jahren lief das Procedere sogar schon im Januar. Die Apotheken profitieren wiederum von günstigen Konditionen.
Im Februar hatten AOK und BAV eine Vereinbarung geschlossen, nach der Patienten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Saison mit quadrivalentem Impfstoff versorgt werden sollen. Nachdem der Zuschlag an Mylan ging, wehrten sich Sanofi und GlaxoSmithKline juristisch gegen das De-Facto-Monopol, das durch die Vereinbarung zustande kommt. Während Sanofi vor dem Frankfurter Sozialgericht scheiterte, war GSK mit seiner Klage vor der Vergabekammer in erster Instanz erfolgreich. Auch der BPI lag wegen der Vereinbarung bereits mit der AOK im Clinch. Sie versuchte dem Verband seine Kritik daran zu untersagen, scheiterte aber vor Gericht.