Gesundheitsministerkonferenz

AOK: Hände weg von Rabattverträgen

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Berlin -

Die Gesundheitsminister der Länder wollen sich auf ihrer gemeinsamen Konferenz mit den nicht abreißenden Lieferengpässen bei Arzneimitteln befassen. Dazu liegt ein Antrag vor, der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auffordert, bei den Kassen darauf zu drängen, dass Rabattverträge künftig nur noch mit mehreren Vertragspartnern möglich sein sollen. Das lehnt die AOK ab.

Der Vorsitzende des Vorstands der AOK-Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, hält vor Beginn Gesundheitsministerkonferenz (GMK) dagegen: „Die zwanghafte Mehrfachvergabe von Arzneimittelrabattverträgen nutzt weniger den Patienten als vielmehr den Interessen der großen Pharmakonzerne und die ignorieren nur allzu gerne entscheidende Fakten.“ Die AOK habe mit ihren exklusiven Arzneimittelrabattverträgen beispielsweise dafür gesorgt, dass mehr Patienten ihr Präparat über einen längeren Zeitraum vom gleichen Anbieter erhielten.

Waren es 2006, dem Jahr vor der Einführung der Arzneimittelrabattverträge, 74 Prozent der Patienten, lag dieser Anteil 2016 bereits bei 85 Prozent, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) anhand von mehr als 45 Millionen wirkstoffbezogenen Profilen von AOK-Arzneimittelpatienten der Jahre 2006 und 2016 bei generikafähigen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nachgewiesen habe.

Die AOK unterstütze das Anliegen der Gesundheitsminister, eine hochwertige, patientenorientierte und verlässliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen und sehe ebenfalls gesetzlichen Regelungsbedarf, um Lieferengpässen effektiver zu begegnen. „Durch die erzwungene Mehrfachvergabe von Rabattverträgen wird sich die Versorgungssicherheit jedoch nicht verbessern. Im Gegenteil, dadurch schwindet die Kalkulationssicherheit für einzelne Hersteller und gerade die kleineren Unternehmen geraten wieder ins Hintertreffen“, so Hermann.

Darüber hinaus seien die Sanktionen der exklusiven AOK-Rabattverträge bei Lieferausfällen schon heute ein wirksames Instrument zur Erhöhung der Versorgungssicherheit. Um noch rascher umfassend bei Lieferschwierigkeiten reagieren zu können, schlägt die AOK eine verbindliche Meldepflicht zur frühzeitigen Information sowohl der Krankenkassen als auch von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken vor.

Die Schaffung von Transparenz über am Markt befindliche Mengen von Medikamenten müsse auf Ebene von Herstellern, Großhandel und Apotheken durch eine neutrale Stelle gesichert werden. Zudem sollte über eine verpflichtende Ausweitung der Lagerbestände bei besonders kritisch erachteten Wirkstoffen nachgedacht werden.

Hermann weist darüber hinaus auf den wirtschaftlichen Nutzen der exklusiven Arzneimittelrabattverträge hin: „Bis heute hat die AOK rund 10 Milliarden Euro eingespart – ein Ergebnis, das auch seinen Grund in der überzogenen Preispolitik der Pharmaindustrie hat. Versicherte und Patienten profitieren von diesen Einsparungen, weil wir dieses Geld in die Versorgung investieren.“ Das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz, Einschränkungen bei Rabattverträgen zu prüfen, lehnt Hermann deshalb ab: „Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit müssen in einem ausbalancierten Verhältnis zueinander stehen. Zielführend sind Regelungen, die ausgewogen sind und allen dienen, nicht einseitig den Profitinteressen der großen Pharmakonzerne.“

Zunächst lag der GMK ein gemeinsamer Antrag von Hessen und Saarland vor, Rabattverträge grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen ebenso die Zwangsabschläge der Hersteller, weil der damit ausgelöste Preisdruck für Lieferprobleme sorge. Der Antrag wurde verändert und abgeschwächt, wird aber dafür von Sachsen, Brandenburg und Thüringen mitgetragen. Darin heißt es jetzt, dass eine wichtige Ursache für Lieferengpässe der steigende Kostendruck sowie die Organisation und Distribution der Pharmaunternehmen sei. „Vor diesem Hintergrund bittet die GMK das BMG (Bundesgesundheitsministerium) zu prüfen, inwieweit eine Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer Maßnahmen besteht“, heißt es weniger konkret.

Statt wie im früheren Entwurf eigene Forderungen zu Rabattverträgen zu erheben, verweist der Antrag jetzt auf das Ergebnisprotokoll des Pharmadialogs aus dem Jahr 2016: „Darüber hinaus wollen sich im Hinblick auf die Liefersicherheit bei Rabattverträgen die Dialog-Partner in Gesprächen mit den Krankenkassen dafür einsetzen, dass die Liefersicherheit im Rahmen der Rabattverträge beispielsweise durch Mehrfachvergaben gestärkt wird.“ Bereits in der Vergangenheit und im Nachgang zum Pharmadialog sei ein Bündel an Maßnahmen ergriffen worden.

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