Nach LSG-Urteil

AOK gibt Zielpreisen eine Chance Alexander Müller, 28.02.2008 16:02 Uhr

Berlin - 

Nach dem vorläufigen Scheitern der Rabattverträge könnten bei der AOK die Zielpreisvereinbarungen eine neue Chance bekommen: „Wir werden alle Alternativen genau prüfen und uns auch die Zielpreisvereinbarungen wieder anschauen“, sagte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann gegenüber APOTHEKE ADHOC. In der kommenden Woche sei ein Treffen mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geplant, bei dem es auch um dieses Thema gehen werde. „Wir müssen uns jetzt intensiv Gedanken machen, was pragmatisch machbar ist.“

Beim DAV reagierte man auf Nachfrage von APOTHEKE ADHOC „erfreut“ über die Gedanken des AOK-Verhandlungsführers. Allerdings wolle man die Spekulationen in der Öffentlichkeit nicht anheizen und zunächst mit der AOK konkret das weitere Vorgehen besprechen, sagte ein Sprecher am Donnerstagnachmittag. „Die rechtlichen Fragen werden wir miteinander besprechen“, so der Sprecher. Das betreffe auch Varianten, die zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen angewendet werden. Man werde „die AOK konstruktiv unterstützen“, hieß es.

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte am Mittwoch in einem gerichtlichen Eilverfahren wegen der deutschlandweiten Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen gegen die AOK-Rabattverträge entschieden. Die AOK sei von dem Beschluss des LSG „völlig überrascht“ gewesen, erklärte Hermann. Der Gesetzgeber müsse jetzt „kurzfristig die gesetzlichen Regelungen für Rabattverträge nachbessern“. Dennoch werde die Kasse nicht auf die entgangenen Einsparungen verzichten. Mit den Rabattverträgen wollte die Kasse in den beiden kommenden Jahren rund eine Milliarde Euro sparen. Jetzt muss sie sich mit Verträgen zu 22 Wirkstoffen begnügen, die bis zu 175 Millionen Euro einbringen sollen. „Wir werden die Ausschreibung formal aufheben. Damit ist sie dann auch endgültig beendet“, so Hermann.