Die AOK wendet sich mit einem Positionspapier direkt gegen den Generikakonzern Ratiopharm. Das Unternehmen hatte am 20. Juli die Apotheken per Fax vor einem Austausch der eigenen Medikamente außerhalb des zugelassenen Indiaktionsbereichs gewarnt. Die AOK sieht sich jetzt zu einer öffentlichen Gegenüberstellung dieser Position und der „Fakten“ genötigt.
So liegt laut Ratiopharm ein unzulässiger Off-label-use vor, wenn nicht alle Indikationen des unrabattierten Arzneimittels ausnahmslos durch das rabattierte abgedeckt werden. Die AOK hält dagegen, dass diese Betrachtung angesichts der Gleichwertigkeit von Generika „abwegig“ sei. Die Kasse beruft sich dabei auch auf ein Schreiben von Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Ratiopharm hatte im Fax auch vor einer Verlagerung des Haftungsrisikos auf Arzt und Apotheker gewarnt. Laut AOK haftet der Hersteller auch außerhalb des Indikationsbereichs „im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs“.
Schließlich gibt es zwischen dem Generikahersteller und der Kasse unterschiedliche Interpretationen eines Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG): Beide fühlen sich durch das Urteil vom 2. Juli bestätigt.
Tatsächlich hatte das Gericht eine Zwischenposition eingenommen: Zwar müssten nicht alle Indikationen übereinstimmen (AOK-Position), das Medikament darf laut OLG aber nicht außerhalb der zugelassenen Indikationsgebiete eingesetzt werden (Hersteller-Position). Im Zweifel müsse der Apotheker die Indikation beim Arzt erfragen, so das OLG.
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