Schweinegrippe

AOK droht mit Impf-Regressen

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Ärzte in Rheinland-Pfalz sollen für jede nicht von ihnen verbrauchte Dosis des Impfstoffes gegen die Schweinegrippe Schadenersatz zahlen. Das sehe der Impfvertrag vor, den die Krankenkasse AOK an die Ärzte verschickt habe, teilte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Rheinland-Pfalz mit. „Der Druck, der damit auf die Ärzte ausgeübt wird, ist für diese Impfaktion kontraproduktiv“, sagte der rheinland-pfälzische Verbandssprecher Christian Neumann.

Der Impfstoff wird in Ampullen mit jeweils zehn Impfdosen ausgeliefert. Ist eine Ampulle einmal angebrochen, dann müssen die zehn Dosen innerhalb von 24 Stunden aufgebraucht werden. Pro erfolgter Impfung bekommen die Ärzte ein Honorar von sechs Euro, pro nicht verbrauchter Dosis sollen sie der Kasse neun Euro zahlen. Neumann macht nun folgende Rechnung auf: Wenn von zehn potenziellen Patienten vier nicht zur Impfung kämen oder es sich nach dem Beratungsgespräch anders überlegten, bekomme der Arzt schon kein Geld mehr. Er hätte zwar Anspruch auf sechsmal sechs Euro Honorar, müsste aber zugleich viermal neun Euro Regress zahlen.

Neumann betonte, kein Arzt wolle sich an der Schweinegrippe-Impfung bereichern. „Der angedrohte Regress macht es jedoch für die meisten wahrscheinlich, dass sie jetzt sogar draufzahlen, wenn sie den Vertrag mit der AOK unterschreiben.“ Schon das Honorar von sechs Euro je Impfung mache eine kostendeckende Durchführung der Impfaktion eigentlich kaum möglich.

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