Umstrukturierung

AOK-Bundesverband wird GbR

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Der AOK-Bundesverband wird ab 2009 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) arbeiten. Die Vorstands- und Verwaltungsratsvorsitzenden der 15 allgemeinen Ortskrankenkassen unterzeichneten am gestrigen Mittwoch den entsprechenden Gesellschaftervertrag. Die neue Organisationsform habe sei keinerlei Auswirkungen auf die Rabattvertragsverhandlungen mit den Herstellern, sagte ein AOK-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Auch als GbR könnten die AOKen als geschlossener Bundesverband Verträge aushandeln.

Bisher ist der AOK-Bundesverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Mit der Umwandlung in eine GbR setze der Verband die Vorgaben des GKV-WSG um, das eine Neuregelung der Strukturen im Gesundheitswesen vorschreibe, so der Sprecher. Auch der neue Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der zum 1. Juli seine Aufgaben übernommen hat, ist Ergebnis der Gesundheitsreform des vergangenen Jahres.

Der AOK-Bundesverband wird ab 2009 auf der hauptamtlichen Ebene von diesem geschäftsführenden Vorstand gelenkt. Die Delegiertenversammlung der Gesellschafter wählte Dr. Herbert Reichelt als dessen Vorsitzenden sowie Jürgen Graalmann als seinen Stellvertreter. Der erweiterte Vorstand besteht aus den 15 Vorstandsvorsitzenden der AOKs. Die Selbstverwaltung der AOKs bildet auf Bundesebene einen Aufsichtsrat, bestehend aus jeweils einem Versicherten- und einem Arbeitgebervertreter aus den Verwaltungsräten der einzelnen AOKs. Der Aufsichtsrat ist zuständig für Grundsatzentscheidungen des neuen AOK-Bundesverbandes.

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