5 Millionen Euro Schaden

AOK: Betrug vor allem im Arzneimittelbereich

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Berlin -

Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein eigenes Ermittlungsteam für Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Resümee der aktuellen Statistik: Es wird mehr und komplexer. Für 2022 und 2023 sei der Krankenkasse ein Schaden von knapp 5 Millionen Euro entstanden. Dies gehe zulasten aller Beitragszahler.

Besonders stark betroffen seien die Leistungsbereiche Arznei- und Verbandsmittel gewesen, so der Bericht der Kasse. Mit einem Schaden in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro ist hier der größte Anteil am Gesamtschaden zu beziffern gewesen. Hierbei geht es nicht allein um die Leistungserbringer, gibt die Kasse zu bedenken: Täter könnten im Leistungsbereich Arzneimittel auch Dritte sein, die mit gefälschten Rezepten versuchten, an bestimmte Arzneimitteln zu kommen. Es folgt die häusliche Krankenpflege mit einem entstandenen Schaden von etwa 1 Million Euro.

Gemeldet hat die AOK Rheinland/Hamburg 1485 Fälle von Fehlverhalten in den vergangenen zwei Jahren. 669 davon waren neue Fälle aus diesem Zeitraum. Bei den übrigen handelt es sich um Bestandsfälle aus dem vorhergehenden Berichtszeitraum. Diese sind weiter in Bearbeitung oder befanden sich in laufenden Strafverfahren. Insgesamt ermittelt die Kasse damit in 72 Fällen mehr als 2020/2021.

„Der Fehlverhaltensbericht zeigt, dass die Zahl der Betrugsfälle im Gesundheitswesen in den vergangenen beiden Jahren nicht nur erneut gestiegen ist, sondern dass die Straftaten immer komplexer werden. Wir müssen uns darauf einstellen und effektive Wege finden, um dieser Form der Wirtschaftskriminalität Einhalt zu gebieten“, so Vorstandsvorsitzender Günter Wältermann. Auch er bringt daher die bereits von anderen Stellen geforderte auf Betrug und Korruption spezialisierten Einheiten bei Polizei und Justiz ins Spiel, „die die gemeldeten Fälle mit den notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen verfolgen können“.

Erneute Forderung nach Dunkelfeldstudien

„Im Namen der Solidargemeinschaft“, dürfte dieser erhebliche finanzielle Schaden, der alle Kassen betrifft, nicht geduldet werden, so die Verwaltungsratsvorsitzenden der AOK Rheinland/Hamburg, Wolfgang Ropertz (Vertreter der Arbeitgeberseite), und Günter Roggenkamp (Versichertenvertreter).

„Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Fehlverhaltensfälle im Gesundheitswesen wesentlich höher ist als die Zahl der bislang bekanntgewordenen Fälle. Doch in Deutschland fehlen belastbare wissenschaftliche Studien. Wir fordern daher gemeinsam mit vielen Expertinnen und Experten sogenannte Dunkelfeldstudien, die uns Aufschluss über die bislang verborgene Dimension dieses Straftatbestands geben und bei dessen Bekämpfung helfen“, sagt Fehlverhaltensbeauftragte Simone Lötzer. Entsprechende Anpassungen beim Datenschutz, um die Ermittlungsarbeit zu verbessern, wären ebenfalls wünschenswert.

Seit 2004 sind die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten.

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